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Ihr schreibt aktuell vielen Unternehmen, dass nur die eID bei der Einreichung der MwSt-Erklärung zulässig sei. Im E-GovG (Gesetz) steht aber folgendes:(Art 5 Abs 1) „Im Geschäftsverkehr zwischen Behörden und zwischen Behörden und Unternehmen erfolgt die Kommunikation elektronisch.“ Hier steht nichts von eID.

Es wird sogar noch präzisiert: (Art 4 Abs 1) „Im Rahmen des elektronischen Geschäftsverkehrs kann jede Form der elektronischen Kommunikation genutzt werden.“ Also sind ganz klar auch E-Mail zugelassen.

Was die MwSt betrifft, so mussten wir noch nie eine beglaubigte Unterschrift unter die Abrechnungen setzen, sondern die Buchhaltung konnte mit lieLog die Erklärung auf eurem Portal eingeben. Also war bisher keine eindeutige Identifizierung erforderlich. Also ist folgende Artikel hier nicht anzuwenden: (Art 11) „Die elektronische Identität (eID) ist im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Behörden und Personen in Fällen zu verwenden, in denen eine eindeutige Identifizierung erforderlich ist.“

Die Sachbearbeiter, welche eine MwSt-Erklärung einreichen, müssen nicht eindeutig identifizierbar sein, sondern nur das Unternehmen. Hier genügt die PEID-Nummer mit einem Passwort.

Wir sind die Arbeitgeber (Geldgeber) und Kunden der Landesverwaltung. Wir erwarten, dass einfache und unbürokratische Kanäle zur Verfügung stehen.

Wir beharren auch auf Folgendem: (Art 6) „Behörden haben natürlichen Personen, soweit sie nicht Unternehmen sind, zumindest einen nicht elektronischen Kommunikationskanal zur Verfügung zu stellen.“

Eine natürliche Person ist nie ein Unternehmen, sondern kann nur ein Unternehmen repräsentieren. Für natürliche Personen gibt es keine Pflicht, eine eID zu haben. Wir müssen keine beantragen, ist ja freiwillig. Der Landtag hat mit diesem Artikel klar ausgedrückt, dass die Freiwilligkeit vorhanden sein muss.

Sie lassen aber in der Kommunikation zum E-GovG nur die eID zu. Also haben wir hier eine Blockade. Warum kann die MWST nicht über ein digitales Portal eingereicht werden, wie z.B. die Lohnsteuerabrechnung.

Pirchl Christoph, ALU-SPF AG; Ammann Ingold, amiDoc Anstalt; Beck August, Gebr. Beck AG; Christian Ritter, CRLogistik GmbH; Eberle Patrick, Eberle Energietechnik Anstalt; Giesinger Gerhard, GERA Anstalt; Guntli Nicole, RNA-Dienstleistungs Anstalt; Jürg Ritter, Herbert Ritter AG; Jürg Ritter, Jürg Ritter Transportanstalt; Kaiser Judith, Schaedler Keramik AG; Konrad Hanno, Hanno Konrad Anstalt; Lingg Thomas, Lingg Thomas Anstalt; Matt Stefan, Creasoft AG; Mlekuz Tina, ALU-SPF AG; Nägele Arnold, Fa. Nägele-Capaul; Przybilla Karl, Ultralight AG; Rino John; Seger Martin, SEGER Lufttechnik AG; Vogt Daniel, InstaPlan Anstalt; Vogt Thomas, Ernst Vogt AG; Vogt-Fehr Clarissa, La Casa Interiors; Wachter Franz, Wachter AG; Walder Ursina, Blumen Anderscht GmbH; Wendelin Schädler, Metzgerei Schädler Anstalt

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