Von allen Seiten wird nach bezahlbarem Wohnraum gerufen, «man» müsse «etwas» tun….
Aber was denn?
Hier drei einfach umzusetzende Vorschläge aus der Praxis, wie mit geringfügigen Anpassungen der Bauvorschriften das Angebot an Wohnraum flächendeckend ausgeweitet und dadurch die Erstellung von bezahlbarem Wohnraum gefördert werden kann.
Und vor allem auch ohne dass der Staat (das heisst ja auch immer: wir Steuerzahlerinnen und Steuerzahler) auch nur einen Franken investieren müsste, ohne zusätzliches Bauland zu überbauen und sogar ohne wertvolle bestehende Bausubstanz zu vernichten.
1. Dachgeschosse nicht zur Bruttogeschossflache zählen
Dadurch kann auf jedem bestehenden oder neuen Wohngebäude zusätzlicher Wohnraum erstellt werden und das sogar ohne Grünflachen zu überbauen (wie z.B. in Chur möglich)
2. Mindestzahl an Parkplätzen reduzieren
Aktuell müssen in Liechtenstein z.B. für eine 2 Zimmerwohnung 1.8 Parkplätze erstellt werden. Das ist unsinnig, verteuert die Wohnungen unnötig und ist auch ökologisch nicht mehr zeitgemäss (für die gleiche Wohnung müssten z.B. in Chur 0.5 PP, in Buchs 1 PP, in Feldkirch 0.8 PP erstellt werden)
3. Bruttogeschossflächen-Börse einrichten
Besitzer einer Liegenschaft, die nicht voll ausgenutzt ist und die auch keine Bauabsicht haben, sollen ihre unbenutzte Bruttogeschossfläche an andere Bauwillige in der Gemeinde weiterverkaufen können. Dadurch wird die innere Verdichtung gefördert und das vorhandene Bauland optimal ausgenutzt, ohne dass wertvolle, noch bewohnbare Bausubstanz vernichtet werden muss.
Unser Baugesetz hat zum Zweck, die geordnete und bodensparende Entwicklung des Landes zu regeln.
Aber es liegt an uns allen, das Gesetz unseren Bedürfnissen anzupassen!
Thomas Keller, Kandidat Landtag VU