Startseite Leserbriefe IWF und Daten – bleiben wir bei den Fakten!

IWF und Daten – bleiben wir bei den Fakten!

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Es ist in der Geschichte Liechtensteins wohl einzigartig, dass das Fürstenhaus kurz vor einer Abstimmung einen Appell an das Volk richten muss, anhand von Fakten abzustimmen. Grund sind die kursierenden Falschinformationen rund um den IWF-Beitritt. Hier ein sehr einfaches Beispiel für einen eigenen Faktencheck: Die IWF-Gegner behaupten gerne, dass der IWF laut Vertrag das Recht habe, jegliche Daten von unserem Lande zu erheben und dass dann jeder Liechtensteiner ein gläserner Mensch sei und die USA uneingeschränkten Einblick in seine persönlichen (Bank-) Daten habe. Diese Behauptungen sind schlicht falsch. Die Informationen, welche die Mitglieder an den IWF liefern müssen, sind ausschliesslich volkswirtschaftliche Daten, wie z.B. Gold- und Devisenbestände, internationale Kapitalanlagen, Fremdwährungskurse, etc. Selbstverständlich werden keine Personen- oder Unternehmensdaten geliefert, diese werden sogar explizit ausgeschlossen. In den Unterlagen zur Abstimmung kann das jede Person ganz einfach nachprüfen.

So heisst es dort: «Die Mitglieder sind nicht verpflichtet, so detaillierte Informationen zu erteilen, dass die Geschäfte von Einzelpersonen oder von Körperschaften offengelegt werden.» (siehe S. 24 in der Abstimmungsvorlage). Kleine Ironie am Rande: massiv Sorgen um persönliche Daten schüren und die USA verteufeln, aber laufend die amerikanischen sozialen Medien zur Verbreitung von (Falsch-) Informationen nutzen. Genau mein Humor. Viele Menschen fragen sich aufgrund der Anzahl an falschen oder nicht belegten Behauptungen, weshalb die IWF-Gegner überhaupt auf diesem Niveau agieren. Meine These: offenbar gibt es aus Sicht unseres Landes tatsächlich keine guten und belastbaren Argumente gegen eine Mitgliedschaft, zu diesem Schluss kommt ja auch der Erbprinz. Und ganz wichtig: man muss nicht für den IWF als Organisation sein, um für einen IWF-Beitritt Liechtensteins zu stimmen.

Thomas Mathis
Schellenberg

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