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Regierungschef antwortet auf «Offenen Brief»

Regierungschef Daniel Risch
Dornröschen

Regierungschef Daniel Risch hat auf einen Leserbrief zum Thema IWF Beitritt reagiert, der diese Woche in verschiedenen Medien veröffentlicht wurde. Im Landesspiegel ist er hier erschienen.

In seiner Antwort äussert er wichtige Standpunkte zu den angesprochenen Themen und bietet Einblicke in die aktuellen politischen Entwicklungen. Damit trägt er zur öffentlichen Diskussion bei und verdeutlicht die Position der Regierung.

Die Antwort von Daniel Risch im Wortlaut:

Sehr geehrte Frau Büchel

Gerne beantworte ich Ihren offenen Brief, den Sie am Montag an den Verteiler im CC geschickt haben und der heute in den verschiedenen Medien in Liechtenstein erschienen ist. Letztere nehme ich im Sinne der Offenheit und Transparenz ebenfalls in CC.

Der Hauptvorwurf in ihrem offenen Brief, nämlich dass die Regierung die Kosten, die bei einem IWF Beitritt tatsächlich auf uns zukommen werden, verschweigt, lässt sich einfach entkräften. In den entsprechenden Berichten und Anträgen zum Beitritt zum Internationalen Währungsfonds aus dem Jahr 2022 (BuA-Nr. 74/2022, ab Seite 22 und insbesondere Seite 31) und aus dem Jahr 2024 (BuA-Nr. 35/2024 auf den Seiten 25ff, 45 und in den Anhängen) sind die von Ihnen erwähnten Punkte im Detail beschrieben und adressiert. Sie werfen der Regierung vor, dass Dinge nur im «Kleingedruckten» des Vertrages stehen würden. Das ist nicht richtig. Der Regierung war es wichtig, sehr früh und sehr transparent den Landtag und die Öffentlichkeit über einen allfälligen Beitritt sowie die positiven Aspekte und natürlich auch die Kosten bzw. finanziellen Folgen zu informieren. Einige Ausführungen in Ihrem offenen Brief bedürfen zusätzlich der inhaltlichen Richtigstellung:

Ihre Aussage: «Sie [gemeint: die Regierung] sprechen von einer Einmal-Zahlung von 30 Mio. CHF und jährlichen 500’000CHF Personalkosten.»

Erklärung: Die CHF 30 Mio. CHF sind keine «Einmalzahlung» sondern eine verzinste Einlage. Das Geld gehört nach wie vor uns und kann jederzeit abgerufen werden. Das entspricht 25 % der Liechtenstein zugeordneten Quote von insgesamt 120 Mio. CHF (bzw. 100 Mio. SZR). Der von Ihnen verwendete Begriff der «Einmalzahlung» impliziert, dass das Geld ausgegeben und damit unwiderbringbar verloren ist. Das ist nicht der Fall. Im Bedarfsfall können diese CHF 30 Mio. von Liechtenstein wieder abgerufen werden und stellen keine «Kosten» im Sinne eines «Aufwands» oder einer «Investition» dar. Effektive Aufwände ergeben sich für die Administration des Beitritts mit CHF 500’000, wie Sie richtig schreiben.

Ihre Aussage: «Dazu kommt im November 2024 eine Quotenerhöhung von 60 Mio. CHF, wovon 15 Mio CHF bar einzuzahlen sind.»

Erklärung: Die Quote kann nur mit Zustimmung Liechtensteins erhöht werden. Dazu wird im Bericht und Antrag transparent ausgeführt (Seite 27 von BuA 35/2024): «Eine Erhöhung der Quote Liechtensteins [ist] nur mit Zustimmung des Mitglieds, im Falle Liechtensteins also durch den Landtag – mittels Finanzbeschluss möglich.» Weiter steht dort: «Liechtenstein ist nicht verpflichtet, diesen Änderungen zuzustimmen, jedoch würden sie dazu beitragen, die Währungsreserven des Landes zu erhöhen, was eine Zustimmung sinnvoll erscheinen lässt.» Ein Automatismus, wie er von Ihnen suggeriert wird, gibt es demnach nicht.

Ihre Aussage: «Der Rest von 45 Mio. CHF muss wiederum als Schuldschein bei den USA hinterlegt werden.»

Erklärung: Es werden grundsätzlich keine Schuldscheine «bei den USA» hinterlegt. Nur weil der Sitz des IWF in Washington ist, verwaltet nicht die USA die Finanzen des IWF. In diesem konkreten Fall ist es sogar so, dass die Zahlungsversprechen Liechtensteins bei der SNB, also in der Schweiz, hinter-legt werden. Dazu steht im Bericht und Antrag 35/2024 auf Seite 25 Folgendes: «Der restliche Teil, also 75% der Quote (local currency portion), können in Lokalwährung oder als Zahlungsversprechen, sogenannte «Promissory Notes», bei der SNB hinterlegt werden. Die Promissory Notes werden bei der SNB in einem Depot (Securities Account) gehalten.»

Ihre Aussage: Spätestens alle 5 Jahre werden wieder Quotenanpassungen fällig.

Erklärung: Dazu verweise ich auf die Aussage oben. Quotenanpassungen können nicht ohne Zustimmung des Mitgliedslandes gemacht werden. Der Landtag würde darüber befinden und ggf. könnte auch dazu ein Referendum ergriffen werden.

Ihre Aussage: «Wissen Sie weshalb und wozu und wieviel diese kosten werden?»

Erklärung: Falls diese Frage an die Regierung gerichtet ist, lautet die Antwort: Ja, zum Zeitpunkt wenn es zur Quotenüberprüfung und -anpassung kommt und Liechtenstein darüber zu entscheiden hat, sind diese Fragen beantwortet.

Ihre Aussage: «Aus meiner Sicht ist das Ganze ein Fass ohne Boden.»

Erklärung: Aus meiner Sicht sind die effektiven Kostenfolgen sehr klar und transparent dargelegt. Ein Fass ohne Boden definiert sich dadurch, dass eben nicht klar ist, was etwas kostet und es immer teurer wird, ohne dass man selbst entscheiden kann. Hier ist das Gegenteil der Fall.

Abschliessend möchte ich darauf hinweisen, dass Aufwände und Kosten – in diesem Fall die CHF 500’000 pro Jahr – immer mit dem erwarteten Nutzen abgewogen werden müssen. Das Mehr an Sicherheit, Sichtbarkeit und Souveränität für Liechtenstein überwiegt für mich deutlich.

Beste Grüsse

Daniel Risch

Eiskönigin

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