Es ist nicht gut, schon lange fällige Themen unendlich zu verschieben. Zum Beispiel das Religionsgemeinschaftengesetz (RelGG) welches der Landtag in erster Lesung bereits behandelt hat. Der Text enthält vernünftige Bestimmungen welche eine Gesetzeslücke schliessen und so unsere Gesellschaft vor Sekten und sonstigem Missbrauch der Religionsfreiheit schützen werden. Diese Bestimmungen betreffen religiöse Minderheiten, tangieren aber nicht die katholische Landeskirche und könnten noch dieses Jahr in Kraft treten.
Wenn aber die Verabschiedung bis zur nächsten Legislatur verschoben wird, kann alles aus den Fugen gleiten, durch Belastung der kommenden Landtagswahlen mit Glaubensfragen. Man hat schon gehört, dass einige Oppositionsparteien (FL, bzw. DpL) sich mit unrealistischen Forderungen profilieren wollen. Die Abschaffung der Landeskirche wollen die einen, die anderen schüren daraufhin Mistrauen gegen alle Nicht-Katholiken. Das sind aber keine fairen Argumente, nur polarisierende Parolen mit denen allerdings Stimmen gewonnen werden können. Und nicht vergessen: geschürte antikatholische oder ausländerfeindliche Ressentiments können tiefe Spuren in der Gesellschaft lassen, und werden nichts konstruktives bringen.
Deswegen wäre es Zeit, das der Landtag sich für die schnellstmögliche Verabschiedung des RelGG einsetzt.
Dr. Cyril Deicha
(Überkonfessionelles Komitee für das Religionsgemeinschaftengesetz) Postfach 705; Vaduz.