In der aktuellen Ausgabe (1/24, Sommer 2024) der VU-eigenen Drucksache «klar.» ist auf der Titelseite der Beitrag «2024 – ein Rekordjahr für die direkte Demokratie» von D. Bühler-Nigsch zu finden.
Die Textautorin stellt einen historischen Vergleich in Bezug auf die benötigten Unterschriften für eine Gesetzes- Verfassungsinitiative bzw. ein Referendum im Verhältnis zur Anzahl der Stimmberechtigten an. Sie äussert sich dabei u. a. wie folgt «Dass wir heute nur einen Bruchteil benötigen, um Volksabstimmungen herbeizuführen, zeugt von einer niedrigen Hürde zur Bevölkerungsbeteiligung.»
Die Absicht hinter dieser Aussage kenne ich nicht. Trotzdem bitte ich diesbezüglich über den Rhein zu blicken und einen Vergleich mit der Schweiz anzustellen. Liechtenstein und die Schweiz sind direktdemokratische Staaten – wenn auch in «unterschiedlichem Design». Dieser Vergleich wird das Resultat liefern, dass die zuvor erwähnte Hürde in der Schweiz viel tiefer ist, als diejenige in Liechtenstein.
Anstatt über die Höhe dieser Hürde zu sprechen, wäre es empfehlenswert, für gleich lange Abstimmungsphase-Spiesse zu sorgen. Fakt ist nämlich, dass private Akteure eine solche Intervention aus dem eigenen Portemonnaie finanzieren bzw. das Geld dafür erbetteln dürfen. Hingegen darf sich das jeweilige Regierungsmitglied der Staatskassa bedienen. Die vergangenen Abstimmungen zeigen sehr gut, wie grosszügig dies erfolgte. Wie steht es dabei um die Chancengleichheit?
Carmen Sprenger-Lampert, Landstrasse 333, 9495 Triesen
VU: klar.
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