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Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV), Vorschriften der WHO

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Bei den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) wurden wesentliche Änderungen beschlossen. Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) sind völkerrechtlich bindende Vorschriften der Weltgesundheitsorganisation (WHO), um die grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen (Wikipedia). Liechtenstein ist Vertragsstaat der IGV. Gemäss Pressemitteilung der WHO vom 10. Juni 2024 haben die 194 WHO-Mitgliedstaaten sowie Liechtenstein die Änderungen der IGV ausgehandelt. Liechtenstein ist in der Pressemitteilung der WHO explizit erwähnt! Die ausgehandelten Änderungen wurden am 1. Juni 2024 in Genf beschlossen. Meine Kleine Anfrage vom 12. Juni 2024 im Landtag bezog sich auf die Änderungen, welche die Regierung (mit) ausgehandelt hat. Die Antwort der Regierung: «Die Anpassungen der IGV werden aktuell geprüft». Das überrascht doch sehr. Die Regierung hat demnach erst nach dem 12. Juni 2024 damit begonnen, die mit Liechtensteins ausgehandelten Änderungen zu prüfen! Mit den am 1. Juni 2024 geänderten Gesundheitsvorschriften erhält der WHO-Generaldirektor mehr Macht, der sich Liechtenstein im Falle von ausbreitenden Krankheiten (wie Corona) vermutlich beugen sollte. Weiter heisst es in der Antwort der Regierung: «Die Regierung wird prüfen, ob Gesetzesanpassungen nötig sind». Trotz Kleiner Anfragen durch Abgeordnete herrscht Ungewissheit, die Bevölkerung wurde nicht informiert.

Noch könnte die Regierung gemäss Art. 59 IGV Widerspruch einlegen und die Ablehnung der Änderungen beantragen. Damit könnte ein innerstaatlicher Prozess stattfinden, der Landtag eingebunden und notfalls das Volk mitentscheiden. Mit einer Petition an den Landtag könnte gefordert werden, dass die Regierung die Änderungen der IGV ablehnen und vorerst den Landtag als Gesetzgeber konsultieren soll. Auch wenn nur ein kleines und unbedeutendes Land, Liechtenstein darf als souveräner Staat nicht zulassen, dass von uns nicht gewählte Personen unser Selbstbestimmungsrecht einschränken können. Mehr zum Thema folgt.

Herbert Elkuch
Landtagsabgeordneter

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