Wie einer kleinen Anfrage im Landtag und der Beantwortung durch die Regierung zu entnehmen ist, planen zwei Gemeinden, in vorerst geheimer Mission, an Rande des Siedlungsgebietes von Nendeln, oberhalb des Naturschutzgebietes Schwabbrünnen, im Waldgebiet, einen zentralen muslimischen Friedhof zu errichten. Der angedachte Standort gibt Anlass zu erheblicher Irritation, stehen ihm doch sämtliche Bestimmungen des Waldgesetzes, des Natur- und des Gewässerschutzgesetzes, sowie das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, also die gesamte Umweltschutzgesetzgebung, diametral entgegen. Zusätzlich erschwerend sind die Gefährdung des Grundwassers in diesem Feuchtgebiet und der dort bestehende Wildkorridor zu erwähnen.
Über die Standortproblematik hinaus ist, wie die Erfahrung zeigt, zu bedenken, dass solche Projekte der Integration nicht förderlich sind. Vielmehr begünstigen sie die Entwicklung von Parallelgesellschaften.
Unsere Gemeinden unterhalten landesweit 11 Friedhöfe. Ich denke, dies ist ausreichend, um allen Verstorbenen, ungeachtet ihrer anerkannten Glaubensrichtungen, welchen ich meinen uneingeschränkten, vollen Respekt entgegenbringe, eine würdige Ruhestätte zu ermöglichen. Die verschiedenen Bestattungsrituale sollen innerhalb der bestehenden Friedhöfe gewährleistet sein. Bei der Dauer der Grabesruhe ist die Gleichbehandlung aller Glaubensgemeinschaften anzustreben. Eine irdische Grabesruhe kann nirgendwo in unserem kleinen Land auf ewig fortbestehen. Dies würde zwangsläufig zu einer sukzessiven Erweiterung von Friedhofsanlagen führen.
Aus den vorgenannten Gründen ersuche ich die damit befassten Behörden, ihre Bücher über ein landesweites, muslimisches Friedhofsprojekt zu schliessen. Ich bitte sie, zurückzukehren zur ursprünglichen, dezentralen Idee, der Ausscheidung von Flächen innerhalb der einzelnen Friedhöfe oder, wo möglich, von daran angrenzenden Parzellen. Eine integrative Lösungsvariante also, welche einzelne Gemeinden bereits vorsehen,
Oswald Kranz