Der DpL-Parteipräsident stellte im März-Landtag u. a. eine Kleinen Anfrage zum Elektronischen Gesundheitsdossier (eGD). Er erkundigte sich nach der Umsetzung des rechtskräftigen Verbotes aus der Datenschutzbeschwerde, da die Frist für die Gesetzesanpassung abgelaufen ist. Ebenso wollte er die aktuelle Anzahl an getätigten Widersprüchen wissen und wie viele Gesundheitsdienstleistende Daten nicht hochladen. Die Kleinen Anfragen sind unter www.landtag.li/kleine-anfragen einsehbar.
Die Antworten des Gesundheitsministers sind teils erstaunlich. So begründete er die nicht fristgerechte Gesetzesanpassung damit, dass im Hinblick auf die eGD-Abstimmung vom Januar 2024 die Anpassung nicht opportun erschien. Wohlbemerkt ging es bei der Abstimmung «lediglich» um einen Systemwechsel, der das Verbot nicht tangierte.
Auch lässt er wissen, dass dem Verbot bereits Rechnung getragen werde, nachdem eine Datenverarbeitung im Sinne von Art. 9 Abs. 2 Bst. j DSGVO nie stattgefunden habe und nicht geplant sei. Ist es bedeutungslos, was in einem Gesetz steht?
Bei der dritten Frage lässt sich der Gesundheitsminister nicht in die Karten blicken. Darf das Volk nicht wissen, wie hoch der Anteil an Gesundheitsdienstleistenden ist, die keine Daten im eGD speichern? Weicht die Realität ggfs. von den Aussagen im Zuge des eGD-Wahlkampfes ab?
Welche Berechtigung hat Willkür in einem Rechtsstaat? Wie steht um die Rechtssicherheit? Warum existiert in einem Gesetz ein offenbar unnötiger Passus? Welchen Stellenwert hat ein rechtskräftiges Verbot heutzutage?
Frage um Frage. Es zeigt sich einmal mehr, dass eine kritische Opposition das Salz in der Suppe einer Demokratie ist. Mutige Politiker, die nicht müde werden, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren.
Ein Dankeschön an alle Oppositionspolitiker, die ihrer Aufgabe gerecht werden – auch dann, wenn’s heikel wird und die Arbeit mühselig ist.
«Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut.» (Laotse)
Carmen Sprenger-Lampert, Landstrasse 333, 9495 Triesen