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JA zur Volkswahl gegen Parteienfilz

Herbert Elkuch
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Landtag und Regierung müssen zusammenarbeiten, aber genauso muss der Landtag die Regierung kontrollieren und ihre Aktivitäten gegebenenfalls hemmen können. Das bedingt zwischen Regierung und Landtag einen gewissen Abstand. Dieses wichtige Element in einer Demokratie wird mit einem JA zur Initiative in der Wirksamkeit verbessert.

Wählt der Landtag, resp. die grossen Parteien, ihre eigenen Parteigänger in die Regierung, sind parteipolitische Gefälligkeiten vorgegeben. Die Unwägbarkeiten einer Parteien-Demokratie werden mit einem JA zur Volkswahl der Regierung entschärft. Es soll nicht sein, dass Abgeordnete aus parteipolitischen Gründen ihre Regierungsleute in Schutz nehmen, gegen den Willen einer Mehrheit in der Bevölkerung.

Während der Coronazeit diskriminierte die Regierung, mit der verfassungs- und gesetzeswidrigen 2G-Regel, grosse Teile der Bevölkerung. Die DpL-Abgeordneten reichten einen parlamentarischen Vorstoss ein, der ein Mitspracherecht des Landtages sichern sollte.  Damals beschloss die Regierung mit der 2G-Regel schwerwiegende Eingriffe in die verfassungsmässig garantierten Rechte der Bürger. Die Mehrheit des Landtages stützte jedoch die Regierung, der Vorstoss wurde abgelehnt. Die Reaktion der beiden Regierungsparteien bestand darin, den Vorstoss als oppositionelle Kritik zurückzuweisen.

Selbst nachdem der Staatgerichtshof in einem Gerichtsurteil das rechtswidrige Handeln der Regierung bestätigte, stützten die beiden Parteien immer noch ihre Leute in der Regierung. Oppositionelle Kräfte mussten das Referendum ergreifen, um den Filz zwischen Landtag und Regierung zu durchbrechen.  Mit der dadurch eingeleiteten Volksabstimmung verbot dann das Volk der Regierung zukünftig die 2G-Regel anzuwenden. Mit einem Ja zur Volkswahl der Regierung stärken sie nicht nur Volksrechte, sondern auch die Demokratie, weil damit parteipolitischer Filz zwischen Landtag und Regierung gelockert wird.

Herbert Elkuch
Landtagsabgeordnerter DpL

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