Das EU-Parlament hat gestern mit knapper Mehrheit das EU-Renaturierungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur ist ein wichtiger Bestandteil des Klimaschutzpakets «Green Deal» der Europäischen Union.
Das Ziel des Gesetzes ist es, bis zum Jahr 2030 Renaturierungsmassnahmen für mindestens 20 Prozent aller Land- und Meeresflächen einzuführen. Dies soll dazu beitragen, die Biodiversität zu erhalten und den ökologischen Zustand der Natur zu verbessern.
Allerdings wurde der ursprüngliche Entwurf des Gesetzes abgeschwächt, um Ausnahmen für die Agrarproduktion zu ermöglichen. Dies führte zu Kritik von Seiten der Europäischen Volkspartei (EVP), die Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Landwirtschaft äusserte. Die EVP protestierte gegen das Gesetz und forderte eine stärkere Berücksichtigung der Interessen der Landwirte.
Umweltschutzorganisationen hingegen begrüssten die Verabschiedung des Gesetzes und bezeichneten es als wichtigen Meilenstein im Kampf gegen den Verlust der biologischen Vielfalt. Sie betonten die Bedeutung von Renaturierungsmassnahmen für den Schutz von Ökosystemen und die Sicherung des Überlebens zahlreicher Tier- und Pflanzenarten.
Das EU-Renaturierungsgesetz wird nun an die Mitgliedstaaten zur Umsetzung weitergeleitet. Es bleibt abzuwarten, wie die einzelnen Länder die Renaturierungsmassnahmen umsetzen und welche Auswirkungen dies auf die Land- und Meeresflächen haben wird.
Die Verabschiedung des Gesetzes stellt einen wichtigen Schritt in Richtung nachhaltigerem Umweltschutz dar. Es zeigt, dass die EU gewillt ist, konkrete Massnahmen zum Schutz der Natur und des Klimas zu ergreifen. Nun liegt es an den Mitgliedstaaten, diese Massnahmen umzusetzen und so einen Beitrag zur Erhaltung unserer Umwelt zu leisten.