Die Freie Liste (FL) widmete sich am 30. Januar 2024 via «Vaterland-Parteibühne» den Themen Datensammlung und Grundwerte.
Die FL begrüsst es, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung vor dem Aus steht. Dabei verweist die FL auf ihre angebliche Forderung der verhältnismässigen und anlassbezogenen Speicherung von Metadaten. Die FL ist erleichtert und erfreut, dass deren Kritik ernst genommen wurde.
Ebenso erfährt man: «Für die Freie Liste ist der Schutz und die Stärkung der demokratischen Ordnung ein wichtiger Grundpfeiler. Der Schutz der Privatsphäre ist ein fundamentales Recht und essenziell für eine freie Gesellschaft. Es wäre falsch, anzunehmen, Privatsphäre sei nur für diejenigen von Bedeutung, die etwas zu verbergen haben. Vielmehr ermöglicht Privatsphäre Freiheit im Denken und Handeln und ist damit ein demokratischer Grundpfeiler.»
Wie lassen sich derartige Worte mit der Tatsache vereinbaren, dass beim Elektronischen Gesundheitsdossier (eGD) trotz Hinweis des Datenschutzexperten keine Verhältnismässigkeitsprüfung in Bezug auf die Grundrechte (Normenkontrolle) erfolgt ist? Warum intervenierten die FL-Mandatare nicht? Wohlbemerkt können in einem eGD u. a. die intimsten Daten des Menschen, genetische Daten, gespeichert und verarbeitet werden. Anlässlich der eGD-Gesetzesinitiative empfand es die Freie Liste nicht einmal für nötig, eine eGD-Präsentationsanfrage im Vorgang zur Abstimmung zu beantworten.
«Es ist wichtig, ein Gleichgewicht zwischen den Vorteilen der Datennutzung und dem Schutz individueller Rechte zu finden, um eine freie und gerechte Gesellschaft zu gewährleisten.»
Welch wertvolle Worte, aber bitte konsequent! Andernfalls können solche Worte als selektive Heuchelei zum Zweck der Selbstbeweihräucherung verstanden werden.
Carmen Sprenger-Lampert, Landstrasse 333. 9495 Triesen