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eGD: Warum erst jetzt?

Die Initiantinnen Carmen Sprenger-Lampert und Gabriele Haas
Werbung im Landesspiegel

Die staatlich subventionierte und zwischenzeitlich einzige Tageszeitung des Landes titelte am 15. Januar 2024: «eGD: Skepsis auch unter Ärzten». Angeblich wurden 136 Gesundheitsdienstleister um ihre eGD-Erfahrungen gebeten. Wer hat diese Auswahl nach welchen Kriterien getroffen?

Warum erfolgt die Kommunikation über diese wichtige Umfrage erst in der finalen Woche vor dem Wahlsonntag?

Die Textverfasserin führt einleitend auf, dass die eGD-Einführung ohne Zwischenrufe vonstattengegangen sei. Erst im Mai 2023 habe sich Widerstand geregt. Was wird als eGD-Widerstand angesehen? Denn bereits im Februar 2023 wurde eine umfassende Datenschutzbeschwerde eingereicht. Ebenso wurde im Aprillandtag 2023 eine eGD-Petition mit 19 Stimmen an die Regierung überwiesen.

Ein weiteres Fakt ist, dass die Bevölkerung erst im Januar 2023 per Postwurfsendung über das eGD informiert wurde; also ein Jahr später, nachdem das eGD-Gesetz in Kraft trat.

Spannend ist auch das Infragestellen des kritischen Tenors der Leistungserbringer, ob es sich um eine laute Minderheit handle. Seltsamerweise lassen sich Details aus den Rückmeldungen nicht feststellen.

Diese Art der Medienberichterstattung ist im Hinblick auf die Pflichten der Journalisten fragwürdig. So gibt der Schweizer Presserat z. B. vor, dass die Öffentlichkeit das Recht hat, die Wahrheit zu erfahren.

Nachdem die Wahlunterlagen in der ersten Januarwoche zugestellt wurden und die Briefwahl bekanntlich mit über 90 Prozent sehr beliebt ist, ist der Grossteil des «Mists» vermutlich bereits geführt. Es bleibt die Frage übrig, was diese Berichterstattung zum jetzigen Zeitpunkt bezwecken soll?

Lassen wir uns überraschen, wie das Stimmvolk über das eGD, welches sich noch in Kinderschuhen befindet und zahlreiche Mängel aufweist, entscheiden wird.

Ein gutes Produkt bedarf keiner Zwangsbeglückung. Mit einem Ja zur Gesetzesänderung gewähren Sie der Freiwilligkeit und Selbstbestimmung in einer höchstpersönlichen Angelegenheit Vorrang.

Carmen Sprenger-Lampert, Landstrasse 333, 9495 Triesen

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