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eGD: Datenhoheit, Eigenverantwortung, Ausgrenzung

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Datenhoheit bedeutet, Herr über seine Daten zu sein.  Hierzu zählt beispielsweise, die persönliche Entscheidung wem Einsicht gewährt und wem diese verweigert wird. Wer die Datenhoheit beim eGD selbstständig ausführen will, benötigt zwingend eine eID (elektronische Identität). Dies ist mitunter einer der Gründe weshalb sich Menschen in Liechtenstein bewusst gegen die eGD entschieden haben.

Jeder von uns hat in den letzten Jahren erlebt, wie grosse Teile der Bevölkerung die Eigenverantwortung abgaben und nur noch einigen auserwählten Experten Glauben schenkten. Viele anders denkende Gesundheitsexperten wagen immer noch nicht, sich öffentlich zu äussern und ihre Meinung kundzutun. Doch genau die Erfahrungen der Ärzte im Umgang mit dem eGD und ihre Einschätzung des eGD-Nutzens interessiert. Für die Meinungsbildung gehören auch die kritischen Stimmen der Ärzteschaft angehört und berücksichtigt.

Welchen Nachweis für den eGD-Nutzen hat die Regierung erbracht, der die Ausgrenzung non-digitaler Menschen oder solcher ohne eID sowie die Abgabe der Eigenverantwortung und Selbstbestimmung und die einhergehenden Risiken rechtfertigt?

Dies alles hat für mich keinen Platz im Gesundheitswesen. Deshalb sage ich JA zur eGD-Gesetzesänderung.

Désirée Gassner, Sax 6, Triesen

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