Die einzige Tageszeitung widmete sich der eGD-Diskussionsrunde vom 13. Dezember 2023. Diese Berichterstattung bedarf einer Replik.
Der Textverfasser interpretiert das Ziel der Initianten sinnesgemäss als Beerdigung des eGD. Wir erwähnen nochmals, dass es nicht unser Ziel ist, das eGD zu eliminieren. Die Formulierung der Initiative bestätigt dies. Man kann sich nun fragen, weshalb ursprünglich von einem persönlichen Dossier zu ihren Vorteilen die Rede war und dieses plötzlich nur erfolgreich sein soll, wenn es flächendeckend zum Einsatz kommt.
In Bezug auf die Datenschutzbeschwerde ist Fakt, dass in der Verfügung der Datenschutzstelle vom Juni 2023 Frau Sprenger als Beschwerdeführerin und der Gesundheitsminister als Beschwerdegegner aufgeführt ist. In dieser Verfügung wird das Verbot der eGD-Datenverarbeitung bzgl. Forschung, Statistik und Archiv kommuniziert. Somit steht dieses Verbot im Zusammenhang mit der Datenschutzbeschwerde. Oder ist der Datenschutzstelle bei der Kommunikation ein Fehler unterlaufen?
Auch ist klarzustellen, dass der Beschwerdeprozess fast fünf Monate bis zur Ausstellung der Verfügung dauerte. Während dieser Zeit wurden Anpassungen realisiert, die in der Beschwerde vorgebracht wurden. So wurde die Widerspruchshürde reduziert. Anfangs wurde nebst einem Lichtbildausweis auch die Krankenkassenversicherungskarte verlangt. Ebenso wurden die für viele Menschen irritierende Auswahl der Teilnehmerrechte entfernt.
Und irgendwie scheint die Lügen-Beschuldigung der Kontrahenten eine «schwarze Abwehrtechnik» zu sein. Eine solche Aussage ist nur fair, wenn man zur Debatte bereit ist. Diese Art der Gegnerabwehr soll angeblich auch im Anschluss an unsere Präsentation beim FBP-Landesvorstand praktiziert worden sein; leider erst in unserer Abwesenheit.
Machen Sie sich bitte selbst ein Bild und schauen Sie die Diskussionsrunde im Landeskanal an.
Gabriele Haas, Ruggeller Strasse 32, 9487 Gamprin-Bendern
Carmen Sprenger-Lampert, Landstrasse 333, 9495 Triesen