Das Referendumskomitee gegen die beiden Vorlagen zur Abänderung des Baugesetzes startet seine Kampagne ‘2xNein am 21. Januar’. In den kommenden Wochen werden wir über die Inhalte und Auswirkungen der zur Abstimmung stehenden Gesetzesänderungen informieren.
Seit Jahren wird Liechtenstein als Solarweltmeister gewürdigt. «Dank der Förderung von Photovoltaik ist Liechtenstein seit 2015 jedes Jahr in Folge ‘Solarweltmeister’ in Bezug auf die pro Kopf installierte elektrische Spitzenleistung», so die Regierung in der Klimastrategie 2050. Landauf, landab werden Photovoltaikanlagen installiert. Dank technischem Fortschritt und hoher Subventionen sind Photovoltaikanlagen attraktiv. Die Nachfrage kann kaum befriedigt werden. Am 12. Oktober 2023 erklärte Martin Beck, Bereichsleiter Elektroinstallationen der LKW, bei Radio L, dass es lange Wartezeiten gäbe und Kunden bis zu einem Jahr auf den Bau einer Photovoltaikanlage warten müssten. Dies belegt: Die Bevölkerung vollzieht den Wechsel auf erneuerbare Energien freiwillig, sie zeigt Verantwortung. Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes brauchen keine Bevormundung, keine Verbote, keine Befehle zu etwas, was sie freiwillig gestützt auf ihre privaten finanziellen Möglichkeiten vollziehen. Anstatt Bürokratie und Überregulierung auszuweiten, wäre es zielführender, der Bevölkerung zu vertrauen.
Im Gesetzesvorschlag heisst es in Art. 64b: «Auf geeigneten Dächern folgender Bauten ist flächendeckend eine stromproduzierende Photovoltaikanlage zu installieren: a) neue Wohnbauten und bestehende Wohnbauten, deren Dach umfassend renoviert wird; b) neue und bestehenden Nicht-Wohnbauten.» Ausnahmen auf Antrag, wenn die Anlage ineffizient, technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht tragbar ist. Bei der vorgeschlagenen Photovoltaikpflicht auf Dächer wird zwischen einzelnen Liegenschaften so gut wie kein Unterschied gemacht. Bei den Liegenschaften des Landes wurden hingegen Einzelfallbeurteilungen vorgenommen. Im Bericht zur Vorbildfunktion des Staates im Bereich Klima und Energie steht geschrieben, dass sich 66 Gebäude im Eigentum des Landes befänden. 10 Gebäude davon seien mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet. Zu den restlichen 56 Gebäuden habe die Untersuchung ergeben, «dass auf 18 Gebäuden ein Neubau von Photovoltaik möglich und wirtschaftlich sinnvoll wäre». Auf 18 von 56! Nun wird liegenschaftsbezogen gehandelt. Darauf dürfen die Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner nicht hoffen. Für sie gilt: Flächendeckende Photovoltaikpflicht auf Dächer. Deshalb 2xNein am 21. Januar 24.
Referendumskomitee gegen die Abänderung des Baugesetzes