In einer wegweisenden Entscheidung hat der EU-Innenausschuss gestern die von der EU-Kommission vorgeschlagene anlasslose Überwachung privater Kommunikation abgelehnt. Die Befürchtungen vor einem massiven Ausspionieren privater Chatverläufe ohne konkreten Anlass führten zu intensiven Debatten innerhalb des Ausschusses.
Die genehmigten Änderungen am Vorschlag der EU-Kommission legen fest, dass der Zugriff auf private Kommunikation als letztes Mittel erfolgen soll und sich auf «einzelne Nutzer oder bestimmte Gruppen» beschränken muss. Eine bedeutende Neuerung ist die Möglichkeit, den Zugang eines Nutzers zu Online-Diensten zu sperren, wenn dies als notwendig erachtet wird.
Der klare Standpunkt des Parlaments lautet, keine Verschlüsselung zu brechen und Anbieter nicht zur direkten Smartphone-Suche zu verpflichten. Bedenken wurden gegen starken Eingriff wie «Client-Side-Scanning» geäussert, wobei zahlreiche Abgeordnete des Innenausschusses dafür eintraten, dass der Fokus auf Datenschutz liegt, jedoch die Verhältnismässigkeit und die Erfolgsaussichten im Bereich des Kinderschutzes nicht vernachlässigt werden dürfen.
Die Entscheidung des Ausschusses spiegelt den Wunsch nach einem ausgewogenen Ansatz wider, der die Privatsphäre der Bürger schützt, aber gleichzeitig den Schutz von gefährdeten Gruppen, insbesondere Kindern, gewährleistet. Ein Sprecher des EU-Innenausschusses betonte, dass die getroffenen Änderungen sicherstellen sollen, dass die Ermittlungsmassnahmen angemessen und zielgerichtet sind, ohne die grundlegenden Rechte der Bürger zu verletzen.
Die Debatte um die Sicherheit der digitalen Kommunikation und den Schutz der Privatsphäre wird voraussichtlich fortgesetzt, da die EU weiterhin nach Lösungen sucht, die sowohl den Datenschutz als auch die öffentliche Sicherheit gewährleisten.