Die eGD-Kritik eines IT-Experten, über welche die Landeszeitung im September berichtet hat, wird nun dementiert. «Nach Hackerbericht: Behörden sehen keine akuten Schwachstellen beim eGD» lautet die Überschrift des entsprechenden Beitrags vom 11.10.2023. Haben Sie eine andere Reaktion erwartet?
In der heutigen, angeblich so modernen Zeit, scheint das üblich zu sein. Es ist ja nur… Man bessert nach, stopft ein «schwaches Leck» und dementiert die ursprüngliche Experten-Kritik. Gleichzeitig überfordert man den Laien mit verschiedensten Fachbegriffen und hofft weiterhin auf die Gutmütigkeit der betroffenen Menschen. Zur Krönung bezieht man sich bei der Zurückweisung der Kritik auf die eigene Informatik und den Software-Anbieter. Ist das volksfreundlich, neutral oder vertrauenswürdig?
Nachdem in einem elektronischen Gesundheitsdossier höchstsensible Gesundheits- und genetische Daten verarbeitet werden, ist eine «Pleiten-Pech-Pannen-Manier» befremdlich und inakzeptabel. Gehört es zum Digitalisierungskult, dass der Angeklagte den unabhängigen Richter ignoriert und durch die eigenen Vertragspartner ersetzt?
Übrigens, wer stellt sicher, dass die eGD-Widersprüche in der Praxis funktionieren? Für all diejenigen, welche dem eGD widersprochen haben, lohnt es sich, beim nächsten Arztbesuch nachzufragen, ob dem in der Praxis wirklich so ist. Nur so kann sichergestellt werden, dass man sich nicht in falscher Sicherheit wiegt und muss hoffen, dass «Updates» daran nichts ändern.
Wer über die Landesgrenzen blickt, erfährt, dass auch im Ausland Widerstand gegen die elektronischen Gesundheitsdossiers existiert. Der Schweizer Tagesanzeiger titelte am 7.10.2023 «Oje, das EPD». Im Deutschen Bundestag reichte eine Ärztin eine Petition in Sachen Patientenakte ein; diese Petition (ID 150309) ist online einsehbar.
Es ist sehr fragwürdig, welche Macht der Digitalisierung eingeräumt wird. Woher kommt diese Macht und was ist schlussendlich das Ziel dieser riskanten Veränderung?
Carmen Sprenger-Lampert, Landstrasse 333, 9495 Triesen