Die Medien des Landes berichteten über die angestrebte Initiative in Bezug auf das Gesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) und die aktuell laufende Unterschriftensammlung.
Bedauerlicherweise erhielten die Initianten mehrere Rückmeldungen, dass die Informationsbroschüre mit integriertem Unterschriftenbogen nicht zugestellt wurde. Diese hätte in der vergangenen Woche an alle Haushalte des Landes zugestellt werden sollen.
«Sag’ mir wo die Unterschriftenbögen sind, wo sind sie geblieben. Sag’ mir, was ist geschehen?»
Die Initianten machen darauf aufmerksam, dass Unterschriftenbögen unter der E-Mail-Adresse horst.erne@ibeh-est.li angefordert werden können und bedauern diese Unstimmigkeit. Somit haben alle in Liechtenstein Wahlberechtigten bis und mit 17. Oktober 2023 die Möglichkeit, die Unterschriftenbogen zurückzuschicken. Es werden 1’000 Unterschriften benötigt, sodass per Volkswahl darüber entschieden werden kann, ob in Sachen eGD dem freien Willen des Menschen Vorrang gewährt werden soll. Die angestrebte Gesetzesänderung hat zum Ziel, dass ein elektronisches Gesundheitsdossier (eGD) nur nach expliziter Zustimmung der betroffenen Person erstellt werden darf. Gemäss den Initianten rechtfertigen die in einem eGD sensiblen Gesundheitsdaten und höchstsensiblen genetischen Daten diese Gesetzesänderung.
Gabriele Haas, Ruggeller Strasse 32, 9487 Gamprin-Bendern
Horst Erne, Landstrasse 92, 9495 Triesen