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Motion «Kinderbetreuung» findet keine Mehrheit

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In der Landtagsdebatte über das brisante Thema der Kinderbetreuung wurde deutlich, dass die Herausforderungen im Bereich der schulischen Betreuung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Region weiterhin ungelöst sind. Besonders betroffen sind Schulkinder, die aufgrund ihrer Schulzugehörigkeit an den Standort gebunden sind und somit stark von den Betreuungsmöglichkeiten in ihrer Wohngemeinde abhängig sind.

In den letzten Jahren haben Gemeindeschulen vermehrt flexible Betreuungslösungen mit Tagesschulen eingeführt, die teilweise mit privaten Betreuungseinrichtungen in Konkurrenz stehen. Diese Entwicklungen haben eine emotionale Debatte über die Grundlagen für niederschwellige Betreuungsangebote für schulpflichtige Kinder ausgelöst.

Die Befürworter der vorgeschlagenen Massnahmen argumentieren, dass die Schaffung von Tagesbetreuungsangeboten an Gemeindeschulen die Organisation und Koordination von Beruf, Schule und Betreuung für Eltern erleichtern würde. Dies solle jedoch nicht als radikaler Systemwechsel, sondern als Ergänzung zu den bestehenden Betreuungseinrichtungen verstanden werden. Private Betreuungseinrichtungen würden weiterhin bestehen bleiben, während die Betreuung der Schulkinder im Auftrag der Schulen nach dem Betriebskita-Modell erfolgen könnte. Auch die Ferienbetreuung könne in den Räumlichkeiten der Schule stattfinden, sofern sie sich in unmittelbarer Nähe der Schule befinden.

Für Walter Frick geht die Debatte nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf betreffe, sondern auch die emotionale Dimension der Kinderbetreuung berücksichtigen müsse. Er hob hervor, dass die Motion, wie sie vorliegt, die Vereinbarkeit lediglich mit ausserhäuslichen Betreuungsangeboten gleichsetze, was seiner Meinung nach zu kurz greife.

Auf der anderen Seite argumentierte Regierungschef Daniel Risch gegen die Motion. Er sah darin einen unzulässigen Eingriff in die Organisationshoheit der Regierung und erklärte, dass die Regierung selbst entscheiden müsse, welche Amtsstelle am besten geeignet sei, um die Betreuung zu organisieren. Die Motion würde die Regierung dazu verpflichten, die Betreuung im Schulamt zu organisieren, was laut Risch nicht in die Kompetenz des Landtags falle solle.

Einige Abgeordnete schlugen vor, die Motion in ein Postulat umzuwandeln, um den Konflikt zu entschärfen. Die Motionäre selbst lehnten diesen Vorschlag jedoch ab, da sie befürchteten, dass dies zu keinem Fortschritt führen würde.

Am Ende fand die Motion zur Kinderbetreuung keine Mehrheit im Landtag,

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