Startseite Wirtschaft Liechtenstein schliesst Doppelbesteuerungsabkommen mit …

Liechtenstein schliesst Doppelbesteuerungsabkommen mit …

Regierungschef Daniel Risch mit dem unterzeichneten DBA.
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Im Rahmen einer virtuell durchgeführten Zeremonie haben Regierungschef Daniel Risch sowie sein italienischer Amtskollege Giancarlo Giorgetti heute das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Liechtenstein und Italien unterzeichnet. Das Abkommen tritt nach Abschluss der innerstaatlichen Gesetzgebungsverfahren in Kraft und markiert einen wichtigen Meilenstein für beide Länder.

Das DBA, das bereits im Jahr 2019 paraphiert wurde, konnte nun endlich unterzeichnet werden, was als grosser Erfolg für die liechtensteinische Regierung und Behörden gewertet wird. Die fortwährenden Bemühungen zur Stärkung des liechtensteinischen Wirtschaftsstandorts haben es ermöglicht, dieses Abkommen zu verwirklichen.

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Liechtenstein und Italien basiert auf dem internationalen Standard der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und berücksichtigt die Ergebnisse des OECD/G20 BEPS-Projektes (Base Erosion and Profit Shifting), das darauf abzielt, Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung im grenzüberschreitenden Kontext zu bekämpfen.

Das Abkommen regelt die Beseitigung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, insbesondere im Bereich der Einkommenssteuern. Es sieht einen Nullsatz bei Quellensteuern für Konzern-Dividenden vor, um grenzüberschreitende Investitionen zu fördern. Zudem enthält es Bestimmungen über das Verständigungsverfahren, um schwierige Fälle der Doppelbesteuerung zu lösen. Hierzu wurden eine Schiedsklausel sowie ein Zusatzprotokoll über ein Schiedsverfahren vereinbart.

Die Regelungen zum Informationsaustausch entsprechen dem internationalen Standard und umfassen auch eine Vollstreckungsamtshilfe. Es ist jedoch erwähnenswert, dass der automatische Informationsaustausch weiterhin über das AIA-Abkommen zwischen Liechtenstein und der Europäischen Union abgewickelt wird.

Das unterzeichnete Abkommen mit einem der wichtigsten Handelspartner Liechtensteins ist ein weiterer Beweis für den langfristigen Erfolg der Finanzplatzstrategie der Regierung und ein wichtiger Schritt zur Erweiterung des liechtensteinischen DBA-Netzwerks. Es stärkt die Rechtssicherheit bei Investitionen und fördert die Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und Italien.

Mit diesem Doppelbesteuerungsabkommen legen Liechtenstein und Italien den Grundstein für eine verbesserte wirtschaftliche Zusammenarbeit und schaffen eine solide Grundlage für zukünftige Investitionen und Geschäftsbeziehungen zwischen den beiden Ländern. Die Unterzeichnung des Abkommens markiert einen wichtigen Meilenstein und zeigt das Engagement beider Parteien für eine faire und transparente Besteuerung im grenzüberschreitenden Kontext.

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