Radio 2Go: Fördergesuch landet vor dem Verwaltungsgerichtshof

Michel Erismann

Michel Erismann | Foto: Gregor Meier

Fast 17 Monate nach dem Gesuch um eine Anschubfinanzierung ist für das Privatradio Radio 2Go noch immer nichts entschieden – nun wird sich ein Gericht mit dem Fall befassen. Die Regierung ist auf die Vorstellung des Senders nicht eingetreten und hat die Sache mit Schreiben vom 29. September an den Obersten Gerichtshof als Verwaltungsgerichtshof weitergeleitet. Das teilte die Radio 2Go GmbH in einer Medienmitteilung mit.

Am 11. Mai 2025 hatte das Unternehmen bei der Regierung CHF 250’000 als Anschubfinanzierung für ein liechtensteinisches Privatradio beantragt. Am 27. Januar 2026 lehnte die Regierung das Gesuch vollständig ab. Radio 2Go erhob im Februar Vorstellung und beantragte hilfsweise CHF 150’000 für den redaktionellen Betrieb. Eine neue inhaltliche Prüfung des Gesuchs steht damit weiterhin aus.

Sender widerspricht der Begründung

Radio 2Go hält an seinem Gesuch fest und stellt zentrale Annahmen der Ablehnung infrage. Die Zweifel der Regierung an der Tragfähigkeit des Projekts seien nicht mit nachvollziehbaren Markt- und Nutzungsabklärungen untermauert worden, kritisiert der Sender. So sei die Regierung davon ausgegangen, dass es keine weiteren Interessenten für die geplante DAB+-Verbreitung gebe. Inzwischen lägen schriftliche Absichtsbekundungen von Radio Vaterland und Radio Vorarlberg vor.

Auch die Annahme, Radio sei in Liechtenstein kaum gefragt, steht aus Sicht des Unternehmens auf schwacher Grundlage. Es verweist auf die Medienumfrage 2026 des Liechtenstein-Instituts, die im Auftrag der Regierung erstellt wurde: Darin halten 54 Prozent der Befragten einen liechtensteinischen Radiosender für wichtig oder sehr wichtig.

Einen Widerspruch sieht Radio 2Go beim Thema DAB+. Die Regierung bezeichne eine landesweite Abdeckung als entscheidend, habe Investitionen dafür aber von der Anschubfinanzierung ausgeschlossen. Ein ausdrückliches Verbot solcher Investitionen enthalte Art. 11a des Medienförderungsgesetzes nicht, argumentiert der Sender.

Radio 2Go ist seit November 2024 über DAB+ in Teilen Liechtensteins zu empfangen. Seit Januar 2025 produziert das Team jeweils am Freitag eine Morgenshow mit lokalen Inhalten – nach eigenen Angaben mit eigenen Mitteln und viel unbezahlter Arbeit. Die bestehende Hörerschaft verweile laut radio-data.ch lange beim Sender, Bekanntheit und Werbeeinnahmen müssten aber erst wachsen.

Überarbeiteter Finanzplan

Mit einem überarbeiteten Finanzplan begründet Radio 2Go die weiterhin beantragten CHF 250’000 – nun ohne die DAB+-Investition. CHF 168’400 sollen die Unterdeckung des Radio- und Redaktionsbetriebs in den ersten zwei Planjahren decken, CHF 67’000 sind für Bekanntheit und Formate vorgesehen, CHF 14’600 als Reserve. Die rund CHF 100’000 für den DAB+-Ausbau sollen separat finanziert werden.

Im ersten Planjahr rechnet der Sender mit Markterlösen von lediglich CHF 50’000. Ab dem dritten Jahr ist ein Überschuss geplant – vorausgesetzt, ab dem zweiten Jahr fliesst ordentliche Medienförderung.

Nach Angaben von Radio 2Go haben mehrere frühere Mitarbeiter von Radio Liechtenstein Interesse an einer Rückkehr zum Radio signalisiert. Mit ihnen will der Sender das lokale Programm ausbauen, sofern zunächst eine Anschubfinanzierung und danach ordentliche Medienförderung im gesetzlichen Rahmen möglich sind. Art. 11a erlaube dabei auch geringere Beiträge, Ratenzahlungen und Bedingungen, hält das Unternehmen fest. Zum Vergleich: Für Radio Liechtenstein waren zuletzt jährlich CHF 3,95 Millionen Landesbeitrag bewilligt – allerdings im Rahmen eines anderen Fördermodells.

Geschäftsführer Reto Wettstein stellt die Begründung der Regierung grundsätzlich infrage: „Wir senden bereits und haben dafür eigenes Geld und viel unbezahlte Arbeit investiert. Was soll eine Anschubfinanzierung ermöglichen, wenn selbst ein laufendes Radioprogramm nicht genügt?“