Drei Rheintaler Zollstellen ohne Personal – Schaanwald bleibt Anlaufstelle für den Schalter
Seit dem 1. Oktober sind die Zollstellen Oberriet, Kriessern und Diepoldsau für den kommerziellen Warenverkehr nicht mehr physisch besetzt. Lastwagen mit Handelswaren können diese Übergänge nur noch nutzen, wenn die Verzollung vollständig digital und automatisiert abläuft. Wer einen Schalter braucht, muss künftig nach Schaanwald, Au oder St. Margrethen ausweichen.
Das geht aus einer Information des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) an die Wirtschaftsbeteiligten hervor. Das Schreiben ist auf den 25. August datiert und von Oberst Christoph Reifler von der Region Ost unterzeichnet. Es gilt für sämtliche Ein-, Aus- und Durchfuhren von Handelswaren über die sechs Zollstellen im Abschnitt St. Gallen / Fürstentum Liechtenstein: Schaanwald, Oberriet, Kriessern, Diepoldsau, Au und St. Margrethen.
Smart Border Austria und Passar 2.0
Auslöser der Neuordnung sind zwei Systemwechsel auf beiden Seiten der Grenze. Der österreichische Zoll führt das Verfahren Smart Border Austria ein, die Schweiz stellt schrittweise auf ihr neues Zollsystem Passar 2.0 um. Das BAZG hält fest, dass sich damit die Abläufe an den Zollstellen verändern. Gleichzeitig sollen Unternehmen, die den digitalisierten Prozess nutzen, mehr Möglichkeiten erhalten. Abfertigungen, die einen Gang an den Schalter erfordern, werden dagegen auf wenige Zollstellen konzentriert.
So funktioniert der digitale Grenzübertritt
Beim digitalen Verfahren wird die Ware bereits vor der Fahrt angemeldet. Der Anmelder erfasst in Passar eine Warenanmeldung, der Transportverantwortliche erstellt dazu eine Transportanmeldung. Beide müssen den Status „Akzeptiert“ aufweisen. Aus der Transportanmeldung entsteht ein sogenannter Digital Transport Slip (DTS) mit einer Journey-Nummer, die auch an den zuständigen Zollbeteiligten in Österreich weitergeleitet wird.
Der Chauffeur muss für den Grenzübertritt die Activ App verwenden. Er lädt die Daten entweder per Fernübertragung, durch Scannen des Strichcodes auf dem DTS oder durch Eingabe der Journey-Nummer. Danach startet er die Fahrt in der App und fährt direkt zur gewählten Zollstelle. Auf Schweizer Seite prüft er das Ergebnis in der App: Ist der Grenzübertritt festgestellt, wirft er den DTS in den Briefkasten der Zollstelle oder übergibt ihn dem Kontrollpersonal. Zeigt die App einen technischen Fehler oder ein Stoppsignal an, sind deren Anweisungen zu befolgen.
Für die sogenannten Grenzzollstellen-Ausgangs- beziehungsweise -Eingangsscheine auf österreichischer Seite ist ebenfalls die Journey-Nummer massgebend. Waren, die einem Zollkontingent unterliegen, dürfen frühestens am Tag angemeldet werden, an dem sie an der Grenze gestellt werden.
Das digitale Verfahren steht nicht rund um die Uhr zur Verfügung. An den Übergängen Oberriet, Kriessern, Diepoldsau und St. Margrethen ist es von Montag bis Freitag zwischen 5 und 22 Uhr möglich, in Au zusätzlich am Samstag von 5 bis 15 Uhr. Deutlich enger ist das Fenster am Übergang Tisis–Schaanwald, dem einzigen Liechtensteiner Zollübergang im Geltungsbereich: Hier ist der digitale Grenzübertritt von Montag bis Freitag zwischen 7.30 und 18 Uhr zugelassen.
Wer weiterhin an den Schalter muss
Nicht alle Abfertigungen lassen sich digital abwickeln. Bei der Einfuhr betrifft das laut BAZG insbesondere Sendungen, die bei der Selektion in e-dec als „gesperrt“ eingestuft werden, Barzahler über e-dec web, Abfertigungen zur vorübergehenden Verwendung (ZAVV), Carnets ATA sowie Übersiedlungsgut. Bei der Ausfuhr sind es neben ZAVV und Carnets ATA unter anderem die Bestätigung von Ursprungsnachweisen EUR.1 sowie Passar-Anmeldungen ohne automatische Aktivierung.
In all diesen Fällen müssen die Papiere vor dem Grenzübertritt erstellt und dem Chauffeur mitgegeben werden. Er meldet sich dann während der Öffnungszeiten an einem der drei verbleibenden Schalter. In Schaanwald ist dieser für Einfuhren von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 17.30 Uhr und am Freitag bis 17 Uhr geöffnet, für Ausfuhren von Montag bis Freitag von 7.30 bis 18 Uhr. Au bedient von Montag bis Freitag zwischen 7.30 und 17.30 Uhr sowie am Samstag von 7.30 bis 12 Uhr. In St. Margrethen ist der Schalter von Montag bis Freitag zwischen 7.30 und 16 Uhr besetzt. In Oberriet, Kriessern und Diepoldsau ist ein Schaltergang nicht mehr möglich.
Ausnahmen und Notfallverfahren
Eine Ausnahme gilt für Anmeldungen über e-dec web, sofern sie nicht bar bezahlt, sondern über ein Zollkonto abgerechnet werden. Solche Einfuhren und Ausfuhren können in Oberriet, Kriessern und Diepoldsau weiterhin von Montag bis Freitag zwischen 7.30 und 17 Uhr abgewickelt werden – durch Einwurf in den Briefkasten. Die Anmeldung muss dabei mit den Begleitpapieren wie Rechnung und Lieferschein zusammengeheftet sein. Rechtlich verbindlich wird sie mit dem Einwurf.
Für den Fall, dass Passar, e-dec, die Activ App oder das ePortal ausfallen, sieht das BAZG ein Notfallverfahren vor. Der Anmelder oder Transportverantwortliche nimmt dann Kontakt mit der zuständigen Zollstelle auf und beantragt dessen Anwendung. Je nach Konstellation wird ein Notfall-DTS auf Basis einer Vorlage erstellt und mit der Warenanmeldung und den Begleitpapieren per E-Mail eingereicht. Das BAZG entscheidet anschliessend, ob die Sendung freigegeben oder kontrolliert wird.
