Italiens Senat hat sich entschieden, den Kampf gegen Laborfleisch aufzunehmen. Gestern wurde in Rom ein Gesetzesentwurf verabschiedet, der die Herstellung und den Verkauf synthetischer Lebensmittel verbietet. Das Gesetz sieht vor, dass der Verkauf, die Herstellung für den Export und die Einfuhr von Lebensmitteln, die aus Zellkulturen stammen, verboten werden. Bevor der Gesetzesentwurf in Kraft treten kann, muss er noch von der Abgeordnetenkammer abgesegnet werden.
Verstösse gegen das Verbot sollen mit Geldstrafen zwischen 10’000 und 60’000 Euro geahndet werden. Zusätzlich können die betroffenen Waren beschlagnahmt werden. Synthetische Lebensmittel sollen wie Fleisch aussehen und schmecken, ohne dass dafür Tiere getötet werden müssen.
Die Rechtsregierung in Rom unter der Führung von Premierministerin Giorgia Meloni setzt stark auf die Unterstützung der heimischen Lebensmittelproduktion. Dies zeigt sich auch darin, dass das Landwirtschaftsministerium in «Ministerium für die Ernährungssouveränität» umbenannt wurde. Damit möchte die Regierung deutlich machen, dass sie grossen Wert auf die Eigenständigkeit der Lebensmittelproduktion legt.
Ein weiteres Zeichen für die Wertschätzung der italienischen Küche ist die Einreichung als immaterielles UNESCO-Weltkulturerbe. Auf Vorschlag von Kulturminister Gennaro Sangiuliano unterstützt das Kabinett diese Bewerbung. Nun wird das Aussenministerium in Rom die Bewerbung an die UNESCO weiterleiten. Der Bewertungsprozess soll spätestens im Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Mit dem Verbot von Laborfleisch setzt Italien ein deutliches Zeichen gegen synthetische Lebensmittel. Die Unterstützung der heimischen Lebensmittelproduktion und die Wertschätzung der italienischen Küche stehen dabei im Vordergrund. Es bleibt abzuwarten, wie die Abgeordnetenkammer über den Gesetzesentwurf entscheiden wird und ob auch andere Länder dem Beispiel Italiens folgen werden.