In einer Medienorientierung stellte Regierungsrat Manuel Frick gemeinsam mit Eva Mödlagl, stellvertretende Leiterin des Amts für Gesundheit, und Thomas Hasler, Geschäftsführer des Liechtensteinischen Krankenkassenverbandes, mögliche Massnahmen vor, um den ansteigenden Gesundheitskosten entgegenzuwirken.
Die positive Entwicklung der Kosten- und Prämienentwicklung in den vergangenen Jahren wurde während der Präsentation anerkannt. Durch frühere Massnahmen konnte das Wachstum der Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) über einen längeren Zeitraum gebremst und die Prämien stabilisiert werden. Dies wurde durch eine Erhöhung der Kostenbeteiligung der Versicherten erreicht, während die Leistungserbringer vor allem Massnahmen im Tarifbereich ergriffen haben. So konnten bereits schnell wirkende Massnahmen mit erheblichen Kosteneffekten umgesetzt werden.
Im Jahr 2022 war jedoch zum ersten Mal seit Jahren ein spürbarer Kostenanstieg zu verzeichnen. Die Gesamtkosten der OKP stiegen um 6,1 Prozent bzw. um 11,3 Millionen Franken im Vergleich zum Vorjahr an. Die Hauptkostentreiber waren dabei Krankenhäuser, Medikamente verabreichende Ärzte und Apotheken, Langzeitpflegekosten sowie Behandlungen durch Ärzte.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat der Liechtensteinische Krankenkassenverband einen umfangreichen Massnahmenkatalog vorgelegt. Zu den vorgeschlagenen Massnahmen gehören unter anderem die Vereinheitlichung der Finanzierung von ambulanten und stationären Spitalleistungen, die Überprüfung der Margen bei der Medikamentenabgabe, die Überarbeitung der Bedarfsplanung, Optimierungen im Wirtschaftlichkeitsverfahren, die Einführung von ambulanten Pauschalen sowie die verstärkte Digitalisierung im Gesundheitswesen.
Einige der vorgeschlagenen Massnahmen wurden bereits umgesetzt oder befinden sich derzeit in der Umsetzung. Dazu gehören die Erweiterung der Liste von Eingriffen, die grundsätzlich ambulant vor stationär durchgeführt werden sollten, die Ausweitung der Co-Marketing-Regelung auf zusätzliche Medikamente und die kontinuierliche Überprüfung und Anpassung des Leistungskatalogs. Weitere bereits umgesetzte Massnahmen umfassen eine lineare Kürzung des Labortarifs um 10 Prozent sowie die Einführung des elektronischen Gesundheitsdossiers.
Für den nächsten Schritt sollen einige der von der Liechtensteinischen Krankenkassenverband aufgezeigten Vorschläge genauer geprüft werden. Dies umfasst die Anpassung des Leistungskatalogs, die Überprüfung der Margen und alternativer Vergütungsmodelle für Medikamente sowie die Überarbeitung der Bedarfsplanung. Diese Bereiche werden genauer analysiert, um mögliche weitere Massnahmen zur Eindämmung der Gesundheitskosten zu identifizieren.
Die Überarbeitung der Bedarfsplanung ist ein weiterer wichtiger Aspekt, der darauf abzielt, die Verteilung von medizinischen Ressourcen an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Durch eine verbesserte Planung und Steuerung der Gesundheitsdienstleistungen können Engpässe vermieden und die Qualität der Versorgung optimiert werden.
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