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Sollen Artige belohnt werden?

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In der Liewo vom 30. April 2023 beziehen Vertreter der verschiedenen Parteien des Landes Stellung zur Frage «Für wie sinnvoll erachten Sie eine Zustimmung für das eGD?».

Besonders auffallend ist die Äusserung von Seiten der VU in Bezug auf die angedachte Vorgehensweise, falls sich bei einer Zustimmungsvariante zu wenige Teilnehmende abzeichnen würden. Die VU-Vertreterin äussert sich u. a. wie folgt: «Sollte sich abzeichnen, dass sich auch in Liechtenstein nur ein Bruchteil der Versicherten für ein eGD entscheidet, könnte ich mir vorstellen, dass mittels Anreizen (beispielsweise günstigere Prämien) die Zustimmung zum eGD gesteigert werden könnte.»

Anlässlich der Vernehmlassung wurde das «Anreiz- bzw. Bonus-Thema» bei der ersten Lesung in der Landtagssitzung am 6. November 2020 ausführlich diskutiert. Eine FBP-Abgeordnete äusserte sich damals u. a. wie folgt: «Die Regierung führt auf Seite 41 aus, dass den Versicherten bei konsequenter Führung eines elektronischen Gesundheitsdossiers ein Bonus über die Versicherungsprämie zugestanden werden könnte. Mit diesem Bonus kann ich mich nicht anfreunden.» Die «Bonus-Idee» setzte sich offenbar nicht durch.

Der freie Wille eines Menschen darf in einem freiheitlichen System nicht an Belohnung bzw. Strafe gebunden sein, sofern er gesetzeskonform erfolgt. Wohlbemerkt kann ein eGD die Verarbeitung und Speicherung der intimsten Daten eines Menschen, nämlich der genetischen Daten, tangieren.

Wenn ein eGD wirklich derart positive Effekte für die betreffende Person haben soll, wird sich diese freiwillig dafür entscheiden. In der Schweiz ist dessen Pendant aufgrund der «doppelten Freiwilligkeit» nicht erfolgreich und wird sogar von Fachleuten als «Rohrkrepierer» bezeichnet. Ich kann nicht glauben, dass die Schweizer den Nutzen eines solchen Dossiers nicht erkennen.

Übrigens, was sagen Organisationen zu diesem Thema, die sich gegen Diskriminierung einsetzen?

Carmen Sprenger-Lampert, 9495 Triesen

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