Markus Gstöhl (VU) fordert ein Nachdenken über die Herabsetzung der Strafmündigkeit. Auslöser ist der aktuelle Fall in Deutschland, wo ein 12-jähriges Mädchen von einer gleichaltrigen und einer 13-jährigen Freundin auf brutalste Weise umgebracht wurde, hat eine Debatte rund um die Strafmündigkeit angestossen. Auch in Liechtenstein ist dies ein Thema, das diskutiert werden muss. Eine Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) zeige auf, dass die Jugendkriminalität in der Schweiz im Lauf der vergangenen Jahre bei den 10- bis 14-Jährigen noch stärker angestiegen sei als bei 15-bis 17-Jährigen, schreibt der stellvertretende Landtagsabgeordnete in einem Beitrag auf der VU-Webseite mit.
In der Schweiz können Kinder bereits ab 10 Jahren strafrechtlich belangt werden, in Liechtenstein erst ab 14. Es sei an der Zeit, dass wir über die Frage der Strafmündigkeit zu diskutieren und uns Gedanken über geeignete Massnahmen machen, fordert Gstöhl. Der Staat müsse seinen Bürgern vor Verbrechen schützen.