Europarat kritisiert Landesgefängnis

Landesgefängnis von Liechtenstein

Landesgefängnis von Liechtenstein

Das Anti-Folter-Komitee des Europarats (CPT) hat seinen Bericht über den Besuch in Liechtenstein vom April 2025 veröffentlicht. Das Fazit fällt überwiegend positiv aus – doch bei den gesetzlichen Grundlagen für den Freiheitsentzug attestiert der Europarat dem Land erheblichen Nachholbedarf. Die faire Behandlung von Häftlingen hänge derzeit zu sehr vom guten Willen der Behörden und zu wenig vom Gesetz ab.

Die Delegation des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) war vom 7. bis 11. April 2025 im Land. Es war bereits der fünfte Besuch des Komitees in Liechtenstein seit 1993. Der Bericht wurde im November 2025 verabschiedet und am 3. Juni 2026 gemeinsam mit der Stellungnahme der Regierung in Strassburg veröffentlicht. Geprüft wurden die Behandlung von Personen im Landesgefängnis Vaduz und im Polizeigewahrsam. Zudem sprachen die Fachleute mit Personen, die von liechtensteinischen Gerichten verurteilt wurden und ihre Strafe in Österreich oder in der Schweiz verbüssen, und begutachteten die rechtlichen Garantien rund um die Zwangsunterbringung psychiatrischer Patienten im Ausland.

Insgesamt kommt das Komitee zum Schluss, dass die Behandlung der Personen, denen in Liechtenstein die Freiheit entzogen wird, weitgehend mit den Standards des CPT übereinstimmt. Vorwürfe über Misshandlungen durch das Personal wurden in keiner der besuchten Einrichtungen erhoben. Mehrere Praktiken hebt der Bericht ausdrücklich als positiv hervor: Die materiellen Haftbedingungen im Landesgefängnis Vaduz seien nach wie vor sehr gut, und die Beziehungen zwischen Leitung, Personal und Insassen – mit konstruktivem Umgang und häufiger Interaktion auf Basis der sogenannten dynamischen Sicherheit – bezeichnet das Komitee als vorbildlich. Auch der vollständig renovierte Polizeigewahrsam mit gut ausgestatteter Zelle und zwei durchdacht geplanten Sicherheitszellen wird gelobt.

Behandlung soll nicht vom guten Willen abhängen

Deutliche Kritik übt das Komitee an den gesetzlichen Bestimmungen. Diese seien in weiten Teilen unvollständig oder veraltet und stünden nicht im Einklang mit langjährigen Empfehlungen des CPT. Dass die aktuelle Behandlung in vielen Punkten dennoch den Standards entspreche, liege vor allem an der Bereitschaft der Behörden, individuelle Lösungen zu finden und von den gesetzlich vorgesehenen weitreichenden Beschränkungen keinen Gebrauch zu machen.

Genau das sei aber das Problem: Es sei nicht hinnehmbar, dass eine gerechte und gleiche Behandlung vom guten Willen abhänge und nicht durch das Gesetz garantiert sei. Ein solcher Zustand lasse einen ungebührlichen Raum für Willkür. Im Interesse der Rechtsstaatlichkeit müssten zumindest die Mindestgrundsätze für die Behandlung von Personen im Freiheitsentzug ausdrücklich in den Gesetzen festgeschrieben werden.

Fehlende Garantien und ein Metallring an der Wand

Beim Polizeigewahrsam sind laut Bericht das Recht auf Zugang zu einem Anwalt und zu einem Arzt sowie das Recht, eine Vertrauensperson über die Festnahme zu informieren, noch immer nicht für alle festgehaltenen Personen gesetzlich garantiert. Das CPT fordert eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere im Ausländergesetz und der Strafprozessordnung. Abgeschafft werden sollen zudem jene Bestimmungen, welche die Überwachung von Gesprächen zwischen Häftling und Anwalt erlauben oder die Anwesenheit eines Anwalts bei der polizeilichen Befragung völlig verweigern. Besorgt zeigt sich das Komitee darüber, dass Jugendliche weiterhin ohne Anwalt oder Vertrauensperson befragt und zur Unterzeichnung einer Aussage aufgefordert werden können.

Ernsthafte Bedenken äusserte die Delegation zu einer kleinen Wartezelle im Polizeikommando Vaduz von rund zwei Quadratmetern, die mit einem Metallring ausgestattet ist, um festgehaltene Personen mit Handfesseln an der Wand zu fixieren. Selbst bei kurzer Anwendung sei ein solches Anlegen von Handfesseln und die Fixierung an Gegenständen unangemessen und könne eine erniedrigende Behandlung darstellen. Das Komitee ersucht um Bestätigung, dass der Ring entfernt wurde. Weitere Empfehlungen betreffen die Wiedereinführung eines Haftregisters beim Polizeikommando sowie ein umfassend finanziertes System der Verfahrenshilfe bereits ab dem Polizeigewahrsam.

Einzelhaft bis zu vier Wochen – auch für Kinder

Im Gefängnis haben Insassen laut Bericht nur einen sehr eingeschränkten rechtlichen Anspruch darauf, zu telefonieren und Besuche zu empfangen. Kritisch sieht der Europarat auch die Disziplinarstrafe des Hausarrests (Einzelhaft), die weiterhin für bis zu vier Wochen verhängt werden kann – auch gegen Jugendliche. Das Komitee wiederholt seine Empfehlung, die Höchstdauer für Erwachsene auf 14 Tage zu senken und die Massnahme für Jugendliche ganz abzuschaffen. Besuche sollten in der Regel ohne physische Abtrennung möglich sein, und die Möglichkeit, Zwangsjacken und Handfesseln als Sicherheitsmassnahme einzusetzen, solle vollständig aus der Gesetzgebung gestrichen werden.

Bei der Gesundheitsversorgung begrüsst das CPT den raschen Zugang zu einem Arzt, kritisiert aber, dass Neuankömmlinge bei ihrer Aufnahme weiterhin keiner umfassenden medizinischen Untersuchung unterzogen werden. Jede aufgenommene Person sollte spätestens 24 Stunden nach Ankunft ärztlich untersucht werden. Empfohlen wird zudem ein Ausbau der psychologischen Betreuung.

Ausländerrechtliche Haft im Gefängnis

Kritisch beurteilt das Komitee die Praxis, ausländische Staatsangehörige, die aufgrund des Ausländergesetzes festgehalten werden, im Landesgefängnis Vaduz unterzubringen. Ein Gefängnis sei kein angemessener Ort für eine solche Administrativhaft; diese Gruppe solle in einer weniger gefängnisähnlichen Einrichtung untergebracht werden. Positiv vermerkt der Bericht, dass diese Personen ihre Familie per Videoanruf kontaktieren können. In ihrer Stellungnahme teilt die Regierung mit, die Empfehlung werde im Rahmen einer für dieses Jahr geplanten Gesamtüberprüfung des Landesgefängnisses berücksichtigt.

Offene Fragen bei psychiatrischen Zwangspatienten

Fortbestehende rechtliche Unsicherheiten sieht das Komitee bei Patienten, die gegen ihren Willen in psychiatrischen Kliniken in der Schweiz oder in Österreich untergebracht sind. Verschiedene Garantien gegen Misshandlung seien für sie nicht vollumfänglich gewährleistet. Das CPT empfiehlt, dass allen Betroffenen im Rahmen der Zwangsunterbringung und der anschliessenden Überprüfungen rechtlicher Beistand sowie ein unabhängiges psychiatrisches Gutachten zustehen – unabhängig davon, ob eine Sachwalterschaft besteht.

Positiv vermerkt der Bericht, dass die Behörden seit Jahren an einem bilateralen Abkommen mit der Schweiz arbeiten. Das Komitee drängt darauf, diesen Vertrag nun endlich abzuschliessen. Die Regierung bezeichnet die Fertigstellung als hohe Priorität und sagt zu, sich für ein Höchstmass an Schutz für Zwangspatienten einzusetzen.

Mängel in Anstalten im Ausland

Der Bericht beschreibt darüber hinaus die Situation von Personen, denen aufgrund liechtensteinischer Gerichtsentscheide die Freiheit entzogen wurde und die in Einrichtungen in Österreich und der Schweiz festgehalten werden – in der Justizanstalt Innsbruck, der Strafanstalt Saxerriet sowie in der forensischen Abteilung des Landeskrankenhauses Hall. Das Komitee führt mehrere Unzulänglichkeiten in deren Behandlung an und fordert die liechtensteinischen Behörden auf, diese Punkte bei den zuständigen schweizerischen und österreichischen Stellen anzusprechen. In ihrer Stellungnahme legt die Regierung dar, welche Massnahmen sie als Reaktion auf die Empfehlungen des CPT bereits ergriffen hat.

hitze.li