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Ammoniakemissionen sollen verringert werden

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Die Regierung hat gestern eine Abänderung der Verordnung über die Lagerung von Hofdüngern in der Landwirtschaft (Hofdüngerverordnung) beschlossen. Die neue Verordnung sieht vor, dass alle Betriebe Behälter für Gülle und flüssige Vergärungsprodukte mit einer dauerhaft wirksamen Abdeckung gegen Ammoniak- und Geruchsemissionen ausstatten müssen.

Zudem werden die Lagerkapazitäten angepasst und es werden klarere Vorschriften für die Lagerung von Mist auf dem Feld sowie Anforderungen an die Lagerung von Siloballen eingeführt. Die neue Verordnung tritt am 1. April 2023 in Kraft und soll helfen, Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft zu reduzieren. Diese Massnahme wurde analog zur Schweiz umgesetzt.

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