Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. April 2023 Entscheidungen zu variablen Vergütungen der Credit Suisse und UBS getroffen. Die Credit Suisse muss alle ausstehenden variablen Vergütungen der drei obersten Führungsebenen streichen, beziehungsweise um 50 oder 25 Prozent kürzen. Zudem müssen bereits ausbezahlte variable Vergütungen geprüft und dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) und der FINMA Bericht erstattet werden. Die UBS muss in ihrem Vergütungssystem die erfolgreiche Verwertung der von der staatlichen Verlustgarantie erfassten Credit Suisse-Aktiven als Kriterium festlegen und das Risikobewusstsein angemessen berücksichtigen.
Insgesamt sind rund 1000 Mitarbeitende von den Massnahmen betroffen, denen ein Gesamtbetrag von insgesamt rund 50 bis 60 Millionen Franken entzogen wird. Aufgrund des negativen Kursverlaufs der Credit Suisse-Aktien mussten alle Mitarbeitenden bereits eine Einbusse von über 2 Milliarden Franken in Kauf nehmen. Diese Massnahmen wurden im Zuge des Beschlusses des Bundesrats am 19. März 2023, ein Massnahmenpaket zur Unterstützung der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS, beschlossen.