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Strengere Datenschutzgesetze auch in der Schweiz

Datenschutz
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Mit dem Inkrafttreten der Totalrevision des schweizerischen Datenschutzgesetzes am 1. September 2023 müssen sich Unternehmen auf zahlreiche Neuerungen einstellen. Dazu gehören unter anderem die Erstellung einer Datenschutzerklärung, die Anlage eines Verzeichnisses der Bearbeitungstätigkeiten, die Definition eines Meldeverfahrens bei Verletzungen der Datensicherheit und die Implementierung von Prozessen, die sicherstellen, dass betroffene Personen vorgängig informiert werden können.

Wann betrifft dies Liechtensteiner Unternehmen?

Das neue Datenschutzgesetz in der Schweiz betrifft Unternehmen aus Liechtenstein, wenn diese personenbezogene Daten von Schweizer Staatsangehörigen oder in der Schweiz ansässigen Personen verarbeiten oder speichern. Dies gilt unabhängig davon, ob das Unternehmen in Liechtenstein oder in einem anderen Land ansässig ist.

Wenn das Unternehmen personenbezogene Daten von Schweizer Personen verarbeitet, muss es sicherstellen, dass es die Bestimmungen des neuen Datenschutzgesetzes einhält, um Bussgelder und andere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Es ist daher ratsam, dass Unternehmen aus Liechtenstein sich auf das neue Datenschutzgesetz vorbereiten und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Was müssen die Unternehmen beachten?

  1. Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses: Unternehmen müssen ein Verarbeitungsverzeichnis erstellen, das alle personenbezogenen Daten enthält, die sie verarbeiten. Dieses Verzeichnis muss regelmässig aktualisiert werden.
  2. Einwilligungserklärungen einholen: Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Einwilligung der betroffenen Person eingeholt haben, bevor sie deren personenbezogene Daten verarbeiten.
  3. Datensicherheit gewährleisten: Unternehmen müssen sicherstellen, dass angemessene Sicherheitsmassnahmen getroffen werden, um die personenbezogenen Daten zu schützen.
  4. Rechte der betroffenen Person gewährleisten: Unternehmen müssen sicherstellen, dass betroffene Personen ihre Rechte gemäss dem neuen Datenschutzgesetz ausüben können, wie zum Beispiel das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch.
  5. Auftragsverarbeitungsverträge abschliessen: Unternehmen müssen mit Dritten, die personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, Auftragsverarbeitungsverträge abschliessen, um sicherzustellen, dass die Daten gemäss dem neuen Datenschutzgesetz verarbeitet werden.
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