Bundesgericht stoppt Netzsperren der Staatsanwaltschaften
Schweizer Staatsanwaltschaften dürfen Internetanbieter nicht dazu verpflichten, den Zugang zu Websites zu sperren. Das Bundesgericht in Lausanne hat eine entsprechende Verfügung der Waadtländer Staatsanwaltschaft aufgehoben und die Beschwerde des Winterthurer Providers Init7 gutgeheissen. Das Urteil (7B_52/2026) datiert vom 12. Oktober und wurde am Mittwoch veröffentlicht.
Ausgangspunkt war ein Strafverfahren wegen mutmasslichen Anlagebetrugs im Internet. Über eine Plattform für angebliche Börsenanlagen sollen Dutzende Opfer um insgesamt mehr als 1,7 Millionen Franken gebracht worden sein. Um weitere Geschädigte zu schützen, wies die Staatsanwaltschaft im Juli 2025 mehrere Provider unter Strafandrohung an, den Zugang zu den verwendeten Webadressen zu sperren. Swisscom, Sunrise und Salt setzten die Anordnung um. Init7 weigerte sich als einziger Anbieter und zog den Fall bis vor das höchste Gericht.
Beschlagnahme ist keine Netzsperre
Die Staatsanwaltschaft hatte sich auf die Bestimmungen zur Beschlagnahme in der Strafprozessordnung (Art. 263 StPO) in Verbindung mit der Sicherungseinziehung im Strafgesetzbuch (Art. 69 StGB) gestützt. Das Waadtländer Kantonsgericht war dieser Auslegung im Dezember 2025 noch gefolgt.
Das Bundesgericht sieht das anders. Ausser in gesetzlich besonders geregelten Spezialfällen gebe es keine gesetzliche Grundlage, um Internetanbieter zur Blockierung des Zugangs zu einer Website zu verpflichten, hält es fest. Solche Sonderregeln gibt es heute im Geldspielgesetz für nicht bewilligte Online-Casinos, im Fernmeldegesetz für verbotene Pornografie sowie im Lauterkeitsrecht, wo Domainnamen bis zum Abschluss eines Strafverfahrens vorläufig blockiert werden können. Gerade weil der Gesetzgeber diese Fälle ausdrücklich geregelt habe, dürften vergleichbare Massnahmen im Strafrecht nicht über eine weite Auslegung allgemeiner Bestimmungen eingeführt werden, argumentieren die Richter.
Das Gericht anerkennt zwar, dass Netzsperren ein wirksames Mittel gegen Internetbetrug sein können. Bei welchen Gesetzesverletzungen sie zulässig sein sollen, welche Behörde sie endgültig verhängen darf und unter welchen Bedingungen eine vorläufige Sperre möglich wäre, müsse aber der Bundesgesetzgeber festlegen. Das Gericht könne eine solche Regelung nicht selbst schaffen, indem es eine Gesetzeslücke füllt.
Staatsanwaltschaft warnt vor Lücke
Die Waadtländer Staatsanwaltschaft nahm das Urteil gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA zur Kenntnis und kritisierte es deutlich. Es sei nicht nur ein Sieg für den Beschwerdeführer, sondern leider auch einer für Kriminelle im Allgemeinen. Die vom Bundesgericht festgestellte Gesetzeslücke mache es den Strafverfolgern unmöglich, Websites zu stoppen, die einzig zu Betrugszwecken erstellt worden seien. Solche Seiten hätten für die Opfer dramatische finanzielle Folgen, die Schäden in der Schweiz beliefen sich jährlich auf Hunderte Millionen Franken. Die Behörde sieht beim Gesetzgeber dringenden Handlungsbedarf.
Auch Website von Klimaaktivisten betroffen
Kritiker der Netzsperren verweisen dagegen auf einen anderen Fall. Im Sommer 2025 hatten die Staatsanwaltschaften der Kantone Waadt und Wallis mehrere Sperrverfügungen an Provider verschickt. Die Waadtländer Behörde wollte dabei nicht nur betrügerische Seiten blockieren lassen, sondern auch Teile der Website der Klimaaktivisten-Gruppe Grondements des Terres. Die Gruppe steht laut SRF im Verdacht, mit einem Brandanschlag auf das Holcim-Zementwerk in Bretonnières im Juni 2025 in Verbindung zu stehen. Das Waadtländer Kantonsgericht lehnte die Sperre dieser Seiten im Mai ab: Sie enthielten weder ein Bekenntnis zu den Straftaten noch offensichtlich rechtswidrige Inhalte.
Für Rahel Estermann, Co-Geschäftsleiterin des Vereins Digitale Gesellschaft Schweiz, zeigt dieser Fall, dass Netzsperren auch zur Unterdrückung politischer Meinungen eingesetzt werden könnten. Das Urteil beende die Praxis, dass Strafbehörden Sperren ohne klare Regeln und ohne Benachrichtigung verhängen. Zudem lassen sich solche Sperren technisch leicht umgehen, etwa mit einem VPN. Behörden würden deshalb oft feststellen, dass Netzsperren wenig bringen, so Estermann.
Init7-Anwalt Simon Schlauri warnt davor, den Staatsanwaltschaften ein einseitiges Zensurinstrument in die Hand zu geben. Init7-Gründer und CEO Fredy Künzler wertet den Entscheid als richtungsweisend für Demokratie und Freiheit. Gleichzeitig kritisierte er Swisscom, Sunrise und Salt, die sich nicht gegen die Verfügungen gewehrt hatten.
Busse gegen Init7-Chef noch hängig
Für Künzler persönlich ist die Sache noch nicht ausgestanden. Die Waadtländer Staatsanwaltschaft hatte ihn wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen mit 6000 Franken gebüsst, weil Init7 die Sperre nicht umgesetzt hatte. Künzler wehrt sich gegen den Strafbefehl. Init7 fordert, dieses Verfahren einzustellen, nachdem die Sperren nun höchstrichterlich als unzulässig beurteilt worden sind.
Politik ist am Zug
Ob Netzsperren künftig auch in Strafverfahren möglich werden, entscheidet nun die Politik. Der Bundesrat schlägt im Rahmen der Revision des Fernmeldegesetzes vor, Sperren auch bei begründetem Verdacht auf Betrug zuzulassen. Die Vernehmlassung dazu ist seit September abgeschlossen. Das Parlament hat zudem eine Motion angenommen, wonach missbräuchlich genutzte Schweizer Domains mit den Endungen .ch und .swiss unter bestimmten Bedingungen gesperrt werden können.
Auch das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hält fest, dass weitere Sperren nur möglich wären, wenn der Bundesgesetzgeber dafür eine gesetzliche Grundlage schafft. Eine generelle Ausweitung von Netzsperren hat laut Bakom derzeit allerdings keine politische Priorität.




