Pukelsheim-Initiative für nichtig erklärt – jetzt ist der Staatsgerichtshof am Zug
Der Landtag hat die Volksinitiative der Jungen FBP zur Einführung des doppelten Pukelsheim-Verfahrens für nichtig erklärt. Nur 4 von 25 Abgeordneten stimmten am Mittwoch dafür, die Initiative als verfassungskonform zu erklären, 21 waren dagegen. Der Landtag folgte damit dem Antrag der Regierung, die das Begehren gestützt auf ein Gutachten des Liechtenstein-Instituts als nicht verfassungskonform beurteilt hatte. Ungewöhnlich ist, dass auch die FBP-Fraktion geschlossen mit der Regierung stimmte – auf Wunsch der eigenen Jungpartei. Die Ja-Stimmen kamen ausschliesslich aus den Reihen der DpL. Die Junge FBP will den Entscheid nun vom Staatsgerichtshof überprüfen lassen.
Das doppelte Pukelsheim-Verfahren, das heute in zehn Schweizer Kantonen angewendet wird, soll die beiden unterschiedlich grossen Wahlkreise beibehalten und dennoch eine Sitzverteilung sicherstellen, die dem landesweiten Stimmenanteil der Parteien entspricht. Dazu werden die Mandate zuerst landesweit auf die Parteien verteilt und erst danach den Wahlkreisen zugeordnet. Genau an dieser landesweiten Oberzuteilung stösst sich das Gutachten.
FBP: Ja zur Nichtigkeit, damit der Staatsgerichtshof entscheidet
FBP-Fraktionssprecher Lino Nägele zollte der Jungen FBP Anerkennung für ihre Ausdauer. Die Initianten hätten Kritik aufgenommen, ihre Vorlage überarbeitet, juristische Expertise beigezogen und das Begehren erneut eingereicht. Dass sie auch jetzt nicht aufgäben, zeige, mit welcher Leidenschaft diese jungen Menschen für ihre Überzeugung kämpften.
Nägele erinnerte an die Vorgeschichte: 2023 war das Anliegen als parlamentarische Initiative eingebracht worden. Im Februar 2024 beurteilte die damalige Regierung das Vorhaben als zulässig, am 6. März 2024 bestätigte der Landtag einstimmig die Vereinbarkeit mit der Verfassung und den Staatsverträgen. In der Schlussabstimmung im Dezember 2024 scheiterte die Initiative dann aus inhaltlichen Gründen knapp mit 12 zu 13 Stimmen. Die Junge FBP lancierte daraufhin eine Volksinitiative. Noch im November 2025 hielt die heutige Regierung fest, das Begehren erfülle die formellen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen. Wenige Stunden vor der Behandlung im Landtag im Dezember 2025 seien dann plötzlich Zweifel an der Verfassungsmässigkeit geäussert worden.
Die Jungpartei zog die Initiative zurück, überarbeitete sie gemeinsam mit einem liechtensteinischen Verfassungsexperten und reichte sie im März 2026 erneut ein. Umso überraschender sei die Beurteilung vom 30. September 2026, so Nägele. Beanstandet würden nicht mehr die ursprünglichen Punkte, sondern die landesweite Oberzuteilung – eine Frage, die in früheren Verfahren nie als verfassungsrechtliches Problem thematisiert worden sei. „Dieses Vorgehen ist zumindest erklärungsbedürftig“, sagte der FBP-Abgeordnete.
Kritik übte Nägele auch an der Dauer des Verfahrens: Das zuständige Ministerium habe über zwei Monate gebraucht, um die Initiative zu bearbeiten, und drei Monate, um ein Gutachten in Auftrag zu geben. Zudem habe sich die Gutachterin bereits im Juni 2026, als sie mit dem Gutachten befasst war, in einer italienischen Publikation negativ über das Verfahren geäussert. Vertreter des Liechtenstein-Instituts hätten sich überdies schon im Oktober 2025 im VU-Parteivorstand kritisch zum doppelten Pukelsheim geäussert. Beides sei nicht vertrauensbildend.
Trotzdem stellte sich die FBP-Fraktion hinter den Antrag der Regierung. Würde der Landtag die Initiative als verfassungskonform erklären, begänne die Unterschriftensammlung, und im nächsten Jahr könnte ein Wahlverfahren eingeführt werden, das die Regierung selbst für verfassungswidrig hält. Eine juristische Bewertung des Gutachtens nahm die Fraktion bewusst nicht vor. „Denn letztlich kann nur der Staatsgerichtshof für die nötige Klarheit sorgen“, sagte Nägele.
DpL: „Vor einer verschlossenen Tür“
Deutlich schärfer äusserte sich Martin Seger (DpL). Er wandte sich direkt an die beiden Regierungsparteien FBP und VU. Man beklage regelmässig, dass sich junge Menschen zu wenig für Politik interessierten. Wenn sie sich dann aber engagierten, Zeit investierten und sogar mehrmals anträten, „dann stehen sie am Ende wieder vor einer verschlossenen Tür“.
Seger verwies darauf, dass die FBP-Landespartei die Initiative ihrer Jugendorganisation öffentlich unterstützt habe. Nun beantrage eine Regierung unter Beteiligung der FBP, genau diese Initiative für nichtig zu erklären. Die Regierung anerkenne in ihrem Bericht selbst, dass das Anliegen demokratiepolitisch nachvollziehbar sei. Er hätte deshalb erwartet, dass sie mit ihrem Verwaltungsapparat und ihren juristischen Fachstellen den Initianten auch aufzeige, wie eine verfassungskonforme Lösung aussehen könnte. Sein Fazit: „Offensichtlich nimmt die FBP nicht einmal die eigene Jugend ernst.“
Landtagspräsident Manfred Kaufmann entgegnete, das habe nichts mit Parteipolitik zu tun. Die Regierung habe ihre Aufgabe erfüllt und die Vorlage auf ihre Verfassungskonformität geprüft.
VU: Staatsgerichtshof hat sich schon 1966 und 1968 festgelegt
Christoph Wenaweser (VU) dankte Nägele ausdrücklich für seine Worte in einer für die FBP-Fraktion undankbaren Situation. Das zeuge von staatspolitischem Verantwortungsbewusstsein. Die Initiative gehöre im Lichte des Gutachtens ohnehin vor den Staatsgerichtshof – allerdings hätte dies schon deutlich früher der Fall sein können. Er stimmte der Gutachterin zu, wonach es für alle Beteiligten nachteilig sei, dass verschiedene Bedenken erst jetzt vorgebracht würden.
Inhaltlich stützte sich Wenaweser auf zwei Rechtsmeinungen des Staatsgerichtshofs aus den Jahren 1966 und 1968. Die Verfassung von 1921 sieht die beiden Wahlkreise Oberland und Unterland vor und hält fest, dass die Abgeordneten in ihrem jeweiligen Wahlkreis gewählt werden. Bereits 1966 äusserte der Staatsgerichtshof Zweifel, ob eine Zusammenzählung der Stimmen beider Wahlkreise für die Mandatsverteilung überhaupt zulässig sei. 1968 hielt er fest, dass nicht nur ein einheitlicher Wahlkreis für das ganze Land ausgeschlossen sei, sondern auch jegliche gegenseitige Rücksichtnahme bei der Mandatsverteilung, etwa in einem zweiten Ermittlungsverfahren. Die später eingeführte Sperrklausel habe daran nichts geändert. Seither hätten sich die strukturellen Parameter nicht verändert, weshalb es nun allein am Staatsgerichtshof liege, seine damalige Haltung neu zu prüfen.
Wenaweser hinterfragte auch die Begründung der Initianten, die einen Politologen mit der Aussage zitieren, Unterländer Wähler würden per Gesetz als minderwertig angesehen. Wäre dem tatsächlich so, würde bereits das geltende Volksrechtegesetz gegen das Gleichheitsgebot verstossen und müsste vom Staatsgerichtshof aufgehoben werden.
Zudem skizzierte er, was bei einem Ja des Landtags drohen könnte: Die Initianten sammeln Unterschriften, das Verfahren wird angenommen und bei der nächsten Landtagswahl angewendet. Ein Wahlverlierer gelangt an den Staatsgerichtshof, der das neue Gesetz für verfassungswidrig erklärt – und die Landtagswahl wird ungültig. Der Landtag habe Initiativen schon gestützt auf weit weniger klar formulierte Gutachten abgewiesen. Würde er diese nun für verfassungskonform erklären, „würde er sich möglicherweise einen zu grossen Schuh anziehen“.
Kritik an der früheren Prüfung
VU-Fraktionssprecherin Dagmar Bühler-Nigsch dankte der Regierung für die vertiefte verfassungsrechtliche Prüfung. Sie kritisierte jedoch, dass diese nicht bereits bei der ersten Behandlung im März 2024 erfolgt sei. Damals lag die Zuständigkeit bei Sabine Monauni, die heute erneut der Regierung angehört. Es sei für sie bis heute nicht nachvollziehbar, weshalb die Regierung die Verfassungsmässigkeit damals mit keinem Wort in Frage gestellt habe. Als Abgeordnete müsse man sich darauf verlassen können, dass eine solche Einschätzung auf einer sorgfältigen Prüfung beruhe.
Bühler-Nigsch teilte die Schlussfolgerung der Gutachterin Patricia Schiess Rütimann, wonach die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen unmissverständlich formuliert seien und sich nicht verfassungskonform auslegen liessen. Den Gang an den Staatsgerichtshof könne sie bis zu einem gewissen Grad nachvollziehen. Die Initianten hätten sich aber viel Aufwand ersparen können, wenn sie von Anfang an eine Verfassungsänderung angestrebt hätten – einschliesslich einer Überprüfung der Sperrklausel. Die grundsätzliche Diskussion über eine bessere Repräsentation der Wähler im Landtag solle geführt und in die Landtagsreform aufgenommen werden.
FL: Wahlkreise abschaffen
In eine ähnliche Richtung zielte Manuela Haldner-Schierscher (FL). Wer weniger Repräsentationsverzerrung wolle, müsse die Wahlkreise abschaffen. Die Verfassung sehe die beiden Wahlkreise nicht bloss als organisatorische Einheiten vor, sondern verlange eine Mandatszuteilung innerhalb des jeweiligen Wahlkreises. Sie empfahl den Initianten, eine Initiative zur Abschaffung der Wahlkreise zu lancieren. Dabei könne auch die Sperrklausel von 8 Prozent gesenkt werden.
DpL gespalten
In der Abstimmung stellten sich VU, FBP und FL geschlossen hinter den Antrag der Regierung. Einzig die DpL-Fraktion war gespalten: Brigit Elkuch, Thomas Rehak, Simon Schächle und Martin Seger stimmten dafür, die Initiative als verfassungskonform zu erklären. Marion Kindle-Kühnis und Achim Vogt schlossen sich der Mehrheit an.




