VU will Jokertage an Liechtensteins Schulen einführen
Eltern in Liechtenstein sollen ihre Kinder künftig an zwei Tagen pro Schuljahr vom Unterricht befreien können – ohne Gesuch und ohne Begründung. Die VU-Abgeordneten Tanja Cissé und Carmen Heeb-Kindle haben am Freitag eine entsprechende Initiative vorgestellt und beim Landtag eingereicht.
Der Vorschlag sieht zwei ganze oder vier halbe Jokertage pro Schuljahr vor. Wie sie diese einsetzen, sollen die Eltern selbst entscheiden. Einen Grund müssen sie nach dem Willen der beiden Abgeordneten nicht angeben, und die Schule soll auch nicht beurteilen, ob ein Grund ausreicht oder nicht.
Familien leben heute anders
Cissé begründete den Vorstoss mit den veränderten Lebensumständen vieler Familien. Es gebe Patchwork-Familien und Familien, deren Angehörige nicht mehr in der Nähe wohnen und die froh wären, wenn sie für eine längere Reise einen halben oder ganzen Tag anhängen könnten. Zudem lebten in Liechtenstein Menschen unterschiedlicher Kulturen und Religionen, die so etwa für Besuch einen Tag freinehmen könnten. Auch musikalische oder sportliche Anlässe nannte Cissé als mögliche Anwendungsfälle.
Die Einzelheiten sollen nicht im Gesetz, sondern in einer Verordnung geregelt werden. In den Schweizer Kantonen gebe es dazu unterschiedliche Vorgaben, etwa wie früh ein Jokertag angemeldet werden muss oder an welchen Tagen er nicht bezogen werden darf – zum Beispiel am letzten Schultag des Jahres. Diese Ausgestaltung wollen die Initiantinnen der Regierung überlassen, die sie gemeinsam mit den Schulen erarbeiten soll.
Erfahrungen aus St. Gallen
Heeb-Kindle, die als Lehrerin im Kanton St. Gallen unterrichtet, kennt das System aus dem Schulalltag. Dort könnten Eltern einen halben oder ganzen Jokertag bei der Lehrperson einfach anmelden. Zwar müssten sie keinen Grund nennen, die meisten täten es aber trotzdem. Häufig gehe es um sportliche Anlässe oder ein verlängertes Wochenende, wenn die Familie verreise. Das habe sehr gut funktioniert, sagte Heeb-Kindle.
In Liechtenstein muss eine Unterrichtsbefreiung für ein verlängertes Wochenende derzeit eigens beantragt werden. Eine landesweit einheitliche Regelung gibt es laut den beiden Abgeordneten nicht: Die Schulen handhabten solche Gesuche unterschiedlich, die einen strenger, die anderen weniger streng. Für Familien mit Kindern an verschiedenen Schulen sei das unbefriedigend. Die Initiative soll deshalb eine einheitliche Lösung für das ganze Land schaffen. Als mögliche Einschränkungen in der Verordnung nannte Heeb-Kindle etwa ein Verbot von Ferienverlängerungen oder eine Anwesenheitspflicht am letzten Schultag vor den Sommerferien und am ersten Schultag danach.
Den Entscheid über einen Jokertag sieht Heeb-Kindle in der Verantwortung der Eltern. Aus der Schweiz kenne sie Berufsschüler, die ab 18 Jahren selbst darüber bestimmen dürften. So wäre es auch in Liechtenstein vorgesehen. Ohne Zustimmung der Eltern dürfen Jugendliche nicht selbst die Jockertage beziehen.
