EU-Kommission legt Gesetz gegen Social-Media-Sucht vor
Gebäude der EU in Brüssel | Foto: Gregor Meier
Die EU-Kommission hat am Donnerstag ihren Gesetzesvorschlag für den Jugendschutz im Internet vorgelegt. Der „Kids Act“ sieht ein dreistufiges Modell vor: Kinder unter 13 Jahren sollen keinen Zugang zu sozialen Netzwerken erhalten. Für 13- bis 15-Jährige können Eltern ein eingeschränktes Konto einrichten, das nur über ihr eigenes läuft und zeitlich begrenzt ist. Erst ab 15 dürfen Jugendliche ein eigenes Konto eröffnen.
Für alle unter 18 Jahren soll zudem eine Reihe von Funktionen wegfallen: endloses Scrollen, Nachrichten von Fremden, nächtliche Benachrichtigungen, personalisierte Empfehlungsfeeds. Profile Minderjähriger sollen standardmässig privat sein, der Zugriff auf Standort, Kamera und Mikrofon abgeschaltet. KI-Chatbots müssen von Haus aus deaktiviert sein und dürfen keine zwischenmenschlichen Beziehungen simulieren.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte den Vorstoss bereits in ihrer Rede zur Lage der Union am Vortag angekündigt. Sie begründet ihn mit dem Geschäftsmodell der Plattformen: Suchterzeugende Funktionen seien dort kein Nebeneffekt, sondern Teil des Plans – Ziel sei es, Kinder online zu halten und ihre Aufmerksamkeit zu Geld zu machen.
Der Nachweis des Alters soll über eine europäische App laufen, die mit Pass oder Personalausweis eingerichtet wird. Genau dieser Punkt bringt der Kommission Widerspruch ein, denn kontrollieren lassen müssten sich auch Erwachsene. Der Chaos Computer Club sieht darin das Ende der freien und anonymen Internetnutzung. Der Verein für Digitalpolitik D64 warnt, die Kombination aus elterlicher Kontrolle und begrenzter Nutzungsdauer greife tief in die gesellschaftliche Teilhabe Jugendlicher ein – gerade jene ohne verlässliches Elternhaus verlören Räume, in denen sie Unterstützung fänden.

