Parkplatzstreit unter Lkw-Fahrern endet mit Kieferbruch
Ein 42-jähriger ukrainischer Lkw-Fahrer ist vom Kriminalgericht wegen schwerer Körperverletzung zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er hatte im August 2024 auf dem Parkplatz eines unterländer Betriebs einem georgischen Arbeitskollegen mit einem Faustschlag den Unterkiefer mehrfach gebrochen.
Der Georgier, ebenfalls wegen einfacher und versuchter Körperverletzung angeklagt, blieb der Verhandlung fern. Er liess über seinen Verteidiger ausrichten, ihn habe in Georgien nach einem Klinikbesuch ein Hund gebissen. Das Gericht trennte sein Verfahren ab.
Den Ablauf des Streits rekonstruierte das Gericht anhand einer Überwachungskamera. Demnach war es zwischen den beiden Fahrern zunächst zu einem Wortwechsel gekommen. Als der Georgier zu seinem Fahrzeug zurückkehrte, folgte ihm der Ukrainer. Es folgten Schubser, ein Faustschlag des Georgiers und ein deutlich heftigerer Gegenschlag. Ein Versuch des Georgiers, mit einer Eisenstange zuzuschlagen, scheiterte; die Auseinandersetzung endete im Schwitzkasten. Der Ukrainer kam mit Prellungen davon.
Der Angeklagte, bisher unbescholten, berief sich auf Notwehr: Der Kollege habe ihn angegriffen und gedroht, ein Messer zu holen. Warum er ihm dann nachgegangen sei, wollte der Vorsitzende wissen. Er habe schlichten wollen, so der Ukrainer – obwohl die beiden nach einem früheren Streit nicht mehr miteinander gesprochen hatten. Über die Ursache des Konflikts konnte oder wollte er keine Auskunft geben.
Das Gericht folgte dieser Darstellung nicht. Wer einem Kontrahenten nachlaufe, der zuvor mit einem Messer gedroht habe, suche die Fortsetzung des Streits statt Schutz. Ein gezielter Schlag mit dieser Wucht gehe zudem über Notwehr hinaus. Das Strafmass blieb am unteren Ende: sechs Monate Haft, die das Gericht bei einem Jahr Probezeit zur Bewährung aussetzte.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

