Nach dem Ja des Landtags: Komitee lädt Erbprinz und Parteispitzen zum Gespräch
Einreichung Initiative «Fristenlösung für Liechtenstein» | Foto: 1FL TV - Das Liechtensteiner Fernsehen
Der Landtag hat die Volksinitiative „Fristenlösung für Liechtenstein“ angenommen – doch in Kraft ist das neue Recht damit noch lange nicht. Das Initiativkomitee hat deshalb Einladungen zu Gesprächen verschickt: an die Parteispitzen von VU und FBP, an die Landtagsabgeordneten und an Erbprinz Alois. Das teilte das Komitee am Montag in einer Medienmitteilung mit.
Nach mehrstündiger Debatte hat der Landtag letzte Woche mit 13 zu 12 Stimmen zugestimmt. Schwangerschaftsabbrüche sollen damit bis zum dritten Monat straffrei bleiben. Ebenfalls mit 13 zu 12 Stimmen lehnte der Landtag anschliessend den Antrag ab, die Vorlage dem Volk zur Abstimmung vorzulegen. Die Gegner argumentierten, eine Abstimmung ergebe keinen Sinn, weil der Erbprinz sein Veto bereits im Vorfeld angekündigt hatte. Die Sprecherin der Initianten, die Abgeordnete Manuela Haldner-Schierscher, hatte auf dem Antrag beharrt.
Sanktion des Erbprinzen steht aus
Mit dem Parlamentsbeschluss ist das Verfahren nicht abgeschlossen. Neue Gesetze werden dem Erbprinzen zur Sanktion vorgelegt; dafür stehen ihm sechs Monate zur Verfügung. Erteilt er die Sanktion nicht, tritt die Vorlage nicht in Kraft. Erbprinz Alois hat für diesen Fall ein Veto in Aussicht gestellt.
Das Komitee will sich dennoch für eine Umsetzung einsetzen. Ziel bleibe die – so die Mitteilung – vollständige rechtliche Abbildung der vom Landtag beschlossenen Fristenlösung. Der Spielraum für weitere Kompromisse sei nach der Landtagsdebatte verschwindend gering.
Komitee verweist auf Umfragen und Völkerrecht
Zur Begründung führt das Komitee die Zustimmungswerte in der Bevölkerung an. Im repräsentativen Lie-Barometer hätten sich über 70 Prozent für eine Fristenlösung ausgesprochen; die Unterschriftensammlung habe fast 5000 Unterschriften ergeben. Fast 80 Prozent der Befragten seien zudem der Ansicht, dass das Volk bei den wichtigsten Sachfragen befragt werden solle – auch dann, wenn sich ein Konflikt zwischen Fürst und Volk abzeichne.
Daneben argumentiert das Komitee mit Menschenrechten: Mit der Ratifikation der Frauenrechtskonvention CEDAW im Jahr 1995 habe sich Liechtenstein völkerrechtlich zur Gleichstellung der Geschlechter verpflichtet – und damit nach Lesart des Komitees auch zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. An dieses Bekenntnis zu Menschenrechten und internationaler Verantwortung appelliert es nun beim Umgang mit der Fristenlösung.
Kritik am Verzicht auf den Urnengang
Deutliche Kritik übt das Komitee am abgelehnten Antrag auf eine Volksabstimmung. Der Landtag habe durch die aktive Verhinderung des Urnengangs eine öffentliche, sachliche Auseinandersetzung mit der Bevölkerung im Keim erstickt. Die Zahl der Unterschriften zeige, dass eine gesellschaftspolitische Debatte über den Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen gewünscht sei.
Widerspruch kommt von anderer Seite: Die katholische Kirche hat nach dem Landtagsentscheid an den Schutz des ungeborenen Lebens gemahnt. Auch international fand die Debatte Beachtung – mehrere Medien im deutschsprachigen Raum berichteten über den knappen Entscheid und das drohende Veto.
Fest als Auftakt zur weiteren Debatte
Die öffentliche Auseinandersetzung will das Komitee weiterführen. Den Anfang soll eine Veranstaltung in den kommenden ein bis zwei Wochen machen. Das Fest solle Raum für Gespräche schaffen, das Erreichte feiern und ein Zeichen für die Umsetzung setzen. Ort und Zeit sind noch nicht bekannt.

