Jugendunion fordert schnellere Stipendien und weniger Abhängigkeit vom Elternhaus

Vertreter der Jugendunion übergeben Petition an Landtagspräsident Manfred Kaufmann

Vertreter der Jugendunion übergeben Petition an Landtagspräsident Manfred Kaufmann | Foto: Gregor Meier

Die Jugendunion (VU) hat am Montag eine Petition zur Revision des Stipendiengesetzes beim Landtag eingereicht. Sie ersucht das Parlament, das Anliegen zur geeigneten Verfügung an die Regierung zu überweisen. Im Zentrum stehen drei Kritikpunkte: zu lange Bearbeitungszeiten, eine zu starke Abhängigkeit volljähriger Antragsteller vom Elternhaus und Einkommensgrenzen, die aus Sicht der Jungpartei zu früh greifen.

Die Jugendunion stützt sich auf die Antwort des Bildungsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Tanja Cissé (VU) vom November 2025. Demnach beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Stipendienantrags rund zwölf Wochen; die Stipendienstelle verweist auf hohe Auslastung und komplexe Verfahren.

In der Praxis dauere es teilweise erheblich länger, hält die Petition fest. Der Jugendunion seien Fälle bekannt, in denen selbst nach vollständiger Nachreichung aller verlangten Unterlagen bis zu sieben Monate lang kein Entscheid ergangen sei. Mieten, Studiengebühren, Versicherungen und Lebenshaltungskosten liefen unterdessen weiter. Solche Verzögerungen träfen nicht alle gleich, sondern vor allem jene ohne finanzielle Reserven oder familiäre Absicherung.

«Wir wissen aus eigener Erfahrung, dass die Bearbeitung zu lange dauert.»

Yannick Ritter

Die Jungpartei verlangt deshalb verbindliche Fristen: Liegen der Behörde alle Unterlagen vor, soll die Verfügung innerhalb eines Monats zugestellt werden. Zusätzlich soll der Gesuchsteller innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrags eine erste Rückmeldung erhalten, ob die Unterlagen vollständig sind.

Gerichtsweg gegen die eigenen Eltern?

Nach geltendem Recht wird bei Antragstellern unter 25 Jahren grundsätzlich die finanzielle Leistungsfähigkeit der Eltern in die Berechnung einbezogen – auch dann, wenn faktisch keine Unterstützung fliesst. Die Jugendunion anerkennt den Grundgedanken, kritisiert aber die Folge: Volljährige blieben faktisch vom Verhältnis zu ihren Eltern abhängig.

Das Bildungsministerium hatte in der Beantwortung der Kleinen Anfrage festgehalten, dass Betroffene in solchen Fällen auf den Gerichtsweg oder auf Unterhaltsbevorschussung verwiesen werden. Ein System, das junge Erwachsene faktisch zwinge, gegen die eigenen Eltern gerichtlich vorzugehen, um eine Ausbildung zu finanzieren, werde dem Anspruch der Chancengleichheit nicht gerecht.

Als Alternative schlägt die Jugendunion eine zweite Antragsart vor: Bei fehlender elterlicher Unterstützung soll ein zinsloses Darlehen beantragt werden können, statt den Rechtsweg beschreiten zu müssen.

Kritik an der Einkommensgrenze

Ein weiterer Punkt betrifft die Berechnung der Eigenleistung im Anhang des Stipendiengesetzes. Je nach Fall könne bereits ab einem anrechenbaren Erwerbs- und Vermögensverhältnis von rund 110’000 Franken jegliche Berechtigung für staatliche Ausbildungsbeihilfen entfallen. Ob diese Hürde nicht zu früh greife, sei zu prüfen.

Daneben fordert die Petition ein vereinfachtes Antrags- und Berechnungsverfahren, ausreichende personelle und technische Ressourcen für die zuständigen Behörden sowie provisorische Unterstützungsleistungen bei langen Bearbeitungszeiten und offensichtlicher Anspruchsberechtigung.

Keine pauschale Ausweitung

Ausdrücklich nicht gefordert wird eine generelle Ausweitung staatlicher Leistungen. Die Jugendunion verweist zwar darauf, dass die Ausbildungsbeihilfen von rund 6,5 Millionen Franken im Jahr 2015 auf rund 3,5 Millionen Franken im Jahr 2025 zurückgegangen sind, wie aus der Publikation der Stiftung zukunft.li vom Juli 2026 hervorgeht. Ziel sei aber ein chancengerechteres und effizienteres System, nicht mehr Geld an sich.

Über die inhaltlichen Punkte hinaus verlangt die Jugendunion von der Regierung Auskunft darüber, wann die angekündigte Revision des Stipendiengesetzes in Angriff genommen wird, welche Zielsetzungen damit verfolgt werden und wann mit einer Vorlage zu rechnen ist. Für junge Menschen in Ausbildung sei Planungssicherheit zentral; die Revision dürfe nicht auf unbestimmte Zeit verschoben werden.

hitze.li