So soll die Gesundheitsversorgung bezahlbar bleiben
Eva Maria Mödlagl und Regierungsrat Emanuel Schädler präsentieren die Massnahmen zur Gesundheitspolitik | Foto: Gregor Meier
Eine älter werdende Bevölkerung, mehr chronische Erkrankungen, teurer medizinischer Fortschritt und steigende Erwartungen – und gleichzeitig Prämien, die 2026 erneut um 5,1 Prozent steigen: Das liechtensteinische Gesundheitswesen steht gut da, gerät aber zunehmend unter Druck. Dagegen setzt die Regierung nun ein umfassendes Reformpaket. Am Dienstag wurde der Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) und des Gesundheitsgesetzes (GesG) verabschiedet. Damit will sie die langfristige Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems sichern, die hohe Versorgungsqualität erhalten und die Steuerung des Systems gezielt weiterentwickeln. Vorgestellt wurde das Paket heute an einer Medienkonferenz von Gesundheitsminister Emanuel Schädler und Eva Maria Mödlagl, der Leiterin des Amtes für Gesundheit.
Ausgangslage: gutes System unter wachsendem Druck
Schädler betonte, das Gesundheitswesen stehe heute gut da: Die Versorgung sei hochwertig, die Zusammenarbeit mit der Schweiz funktioniere, und die Bevölkerung habe Zugang zu medizinischen Leistungen auf hohem Niveau. Gleichzeitig steige der Druck. Die Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung wachsen, die Bevölkerung wird älter, chronische Erkrankungen nehmen zu, und der medizinische Fortschritt eröffnet neue Möglichkeiten – verursacht aber auch neue Kosten. Dazu kommen steigende Erwartungen an Verfügbarkeit und Umfang der Versorgung. Die mittlere Prämie für Erwachsene liegt 2026 bei 385.70 Franken.
Daraus ergebe sich ein Zielkonflikt, der sich nicht wegdiskutieren lasse: Eine starke Versorgung sei gewünscht, müsse aber auch bezahlbar bleiben. Die letzte grössere KVG-Revision von 2016 habe vor allem bei der Kostenbeteiligung und der Eigenverantwortung der Patienten angesetzt. Diese Massnahmen auf der Nachfrageseite seien inzwischen weitgehend ausgeschöpft. Wolle man das System nachhaltig weiterentwickeln, müsse man auch Strukturen, Anreize, Leistungserbringung, Finanzierung und Governance in den Blick nehmen.
Drei Pakete – zwei davon in der Vernehmlassung
Das Ministerium hat 20 Massnahmen geprüft und priorisiert. Daraus sind drei Bündel entstanden: ein Zukunftspaket, ein Kostendämpfungspaket und ein Vertiefungspaket unter dem Titel „Versorgung 2030″. Die ersten beiden sind Inhalt des nun vorliegenden Vernehmlassungsberichts. Das dritte Paket wird in einem nächsten Schritt vertieft, weil grössere Fragen zur künftigen Gestaltung der Versicherungen offen sind.
Schädler stellte klar, dass es sich nicht um eine kurzfristige Sparübung handle, sondern um die Frage, wie sich das System so weiterentwickeln lasse, dass es auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige, sichere, zugängliche und finanzierbare Versorgung leisten könne. Die Verantwortung dafür liege nicht bei einer einzelnen Stelle, sondern gemeinsam beim Staat, bei den Kassen, bei den Leistungserbringern und bei den Versicherten. Notwendige Anpassungen sollten deshalb fair verteilt werden.
Das Zukunftspaket: Strukturen modernisieren
Im Zentrum des Zukunftspakets steht die Einführung der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS). Heute werden ambulante Leistungen vollständig über Kassen und Prämien finanziert, stationäre Leistungen dagegen im Wesentlichen durch Land und Gemeinden. Das setze falsche Anreize, weil stationäre Behandlungen für die Kassen günstiger erschienen, obwohl ambulante Behandlungen medizinisch sinnvoller und gesamtwirtschaftlich günstiger sein könnten. Künftig sollen beide Bereiche nach demselben Schlüssel finanziert werden. Es gehe nicht darum, Kosten zwischen Staat und Prämienzahlern zu verschieben, sondern darum, bessere Anreize zu schaffen und die ambulante Versorgung zu stärken.
Weiterentwickelt werden soll auch der Risikoausgleich zwischen den drei Krankenkassen. Mit zusätzlichen Morbiditätsindikatoren soll der Wettbewerb stärker über Servicequalität und Effizienz laufen statt über die Auswahl möglichst gesunder Versicherter. Hinzu kommt eine Stärkung der Gesundheitsberufe: Neben Ärzten sollen auch Advanced Practice Nurses, Apotheker und perspektivisch weitere Berufsgruppen vorhandene Kompetenzen besser einbringen. Eine neue Navigationsstruktur soll die Patienten besser durch das System führen und die Grundversorgung stärken – die Einführung müsse jedoch kostenneutral erfolgen. Ergänzend soll eine eHealth-Strategie 2030 den Rahmen für eine gezielte, sichere und inklusive Digitalisierung schaffen.
Das Kostendämpfungspaket: Mittel wirksamer einsetzen
Das Kostendämpfungspaket umfasst die stärkere Förderung von Generika und Biosimilars, die Vereinheitlichung der Kostenbeteiligung, die Stärkung des Wirtschaftlichkeitsverfahrens sowie die Weiterentwicklung der Kostenziele. Zudem sollen Versicherte gezielter über kostengünstige Leistungen und geeignete Versicherungsmodelle informiert werden. Ziel ist es, Fehlanreize in der Finanzierung abzubauen, die Eigenverantwortung weiter zu stärken und die vorhandenen Ressourcen wirksamer einzusetzen.
Wie es weitergeht
Schädler erinnerte daran, dass der Vernehmlassungsbericht eine Diskussionsgrundlage sei und noch keine definitive Lösung. Eine erste Aussprache mit den Verbänden des Gesundheitswesens habe bereits stattgefunden. Nun gehe die Vorlage in die breite Öffentlichkeit, um Stellungnahmen – auch kritische – einzuholen. Aus den Rückmeldungen entsteht anschliessend ein Bericht und Antrag, über den der Landtag entscheiden wird.
