230 Kilo Gold: Zoll deckt Schmuggelnetz zwischen Italien und der Schweiz auf

Sichergestelltes Gold

Sichergestelltes Gold | Bildquelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG

Wöchentlich, in Rucksäcken versteckt und über unbesetzte Grenzübergänge: So gelangten über Jahre hinweg rund 230 Kilogramm Altschmuck unverzollt aus Italien in die Schweiz. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat mehrere Fälle von organisiertem Goldschmuggel aufgedeckt, wie es am Dienstag mitteilte. Hinterzogen wurden Mehrwertsteuer und Zollabgaben in der Höhe von rund 800000 Franken.

Im Zentrum der abgeschlossenen Untersuchung steht ein Fall, bei dem zwischen 2021 und 2022 über einen Zeitraum von fünf Monaten rund 190 Kilogramm Altschmuck illegal eingeführt wurden. Allein hier belaufen sich die hinterzogenen Abgaben auf mehr als 600000 Franken. Den Beschuldigten werden Steuerhinterziehung, Zollhinterziehung sowie ein Verstoss gegen das Edelmetallkontrollgesetz vorgeworfen.

Drei Personen waren laut BAZG in diesen Fall verwickelt. Ein 56-jähriger italienischer Staatsbürger beschaffte den Schmuck gemeinsam mit weiteren Personen in Lagern von Fahrenden in Norditalien. Anschliessend überquerte er die Grenze wöchentlich an nicht ständig besetzten Übergängen, ohne die in Rucksäcken versteckte Ware zu deklarieren. Das Gold übergab er an zwei weitere Beschuldigte – einen 66-Jährigen und einen 35-Jährigen, beide in der Schweiz wohnhafte italienische Staatsbürger. Diese verkauften es schliesslich an ein Unternehmen, das über eine ordnungsgemässe Bewilligung des BAZG zum Schmelzen von Edelmetallen verfügte. Dem Betrieb wurde die Bewilligung durch die Edelmetallkontrolle inzwischen entzogen.

Einer der Beschuldigten war in Italien bereits wegen Geldwäscherei, Hehlerei, illegalen Waffenbesitzes und weiterer Straftaten verurteilt worden. Festgenommen wurde er aufgrund eines Haftbefehls der Carabinieri von Asti, die in Zusammenarbeit mit der Tessiner Kriminalpolizei ermittelt hatten. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Partnerbehörden sowie die nationale Kooperation mit der Tessiner Staatsanwaltschaft seien für die Ermittlungen entscheidend gewesen, hält das BAZG fest. Sie umfasste unter anderem gemeinsame Observationen, den Austausch von Dossiers, Durchsuchungen und Beschlagnahmungen.

Im Laufe der Untersuchung stiessen die Ermittler auf weitere Verästelungen des Altgoldschmuggels. Dabei ging es um rund 40 Kilogramm Altgold, das ebenfalls von Italien in die Schweiz geschmuggelt, weiterverkauft und eingeschmolzen wurde. Diese Ermittlungen richten sich gegen drei weitere in der Schweiz wohnhafte italienische Staatsbürger. Insgesamt wurden damit rund 230 Kilo Gold über die Grenze gebracht. Das genaue Strafmass legt das BAZG im weiteren Verfahren fest.

Der Handel mit Edelmetallen ist im Bundesgesetz über die Kontrolle des Verkehrs mit Edelmetallen und Edelmetallwaren geregelt. Als Edelmetalle gelten Gold, Silber, Platin und Palladium. Der gewerbsmässige Ankauf von Altedelmetallen, die Herstellung von Schmelzprodukten und deren Analyse sind bewilligungspflichtig. Zollrechtlich gilt zudem das Prinzip der Selbstdeklaration: Sämtliche ein- oder ausgeführten Waren müssen der zuständigen Zollstelle vorgelegt und bei der Abfertigung deklariert werden.

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