DpL-Abgeordnete stellen staatliche Medienförderung auf den Prüfstand

DpL-Fraktion im Landtag

DpL-Fraktion im Landtag | Foto: Gregor Meier

Steuergelder für Medienunternehmen, steigende Vermögen trotz Fördergeldern und mögliche Konflikte mit dem EWR-Beihilferecht: Eine Interpellation der DpL will die staatliche Medienförderung auf den Prüfstand stellen. Die DpL-Abgeordneten verlangen von der Regierung umfassende Antworten zur Vergabepraxis, zur wirtschaftlichen Notwendigkeit der Förderungen und zu deren rechtlicher Zulässigkeit.

Martin Seger begründete die Interpellation damit, dass angesichts der Höhe der eingesetzten öffentlichen Mittel sowie der wirtschaftlichen Entwicklung einzelner Medienunternehmen Fragen hinsichtlich der Notwendigkeit, der Verhältnismässigkeit und der zweckentsprechenden Verwendung der Fördermittel entstanden seien. Die Interpellanten verlangen von der Regierung Auskunft in sieben Themenbereichen.

Im Zentrum steht zunächst die Frage nach der Entwicklung der staatlichen Fördermittel seit 2010 sowie nach den angewendeten Prüfverfahren vor der Vergabe. Die Abgeordneten wollen wissen, ob systematische Finanzbedarfsanalysen vorgenommen werden und ob dies sinnvoll wäre.

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die wirtschaftliche Notwendigkeit der Förderung. Die Interpellanten fragen, ob die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens bei der Fördervergabe berücksichtigt wird und ob geprüft wird, ob ein Unternehmen ohne staatliche Unterstützung überhaupt existenzfähig wäre. Konkret hinterfragen sie, wie die Regierung steigende Gewinnvorträge und Vermögensakkumulation bei gleichzeitigem Bezug von Fördermitteln bewertet – und ob Dividendenausschüttungen während des Förderbezugs zulässig sind oder eingeschränkt werden sollten.

Besonderes Gewicht legen die Interpellanten auf die Vereinbarkeit der Medienförderung mit dem EWR-Abkommen. Sie fragen, ob die Förderpraxis auf ihre Vereinbarkeit mit Artikel 61 des EWR-Abkommens geprüft wurde, ob Überkompensationsprüfungen vorliegen und ob die EFTA-Überwachungsbehörde ESA konsultiert oder informiert wurde. Zudem stellen sie die Frage, ob durch die aktuelle Förderpraxis Wettbewerbsverzerrungen entstehen könnten.

Schliesslich wollen die Abgeordneten wissen, ob die Regierung angesichts der bisherigen Entwicklung Anlass sieht, die Medienförderung in ihrer heutigen Form grundlegend zu überprüfen oder anzupassen. Die Regierung hat nun die Möglichkeit, diese Fragen schriftlich zu beantworten.

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