Landtag erhöht staatliche Parteienbeiträge – DpL stimmt geschlossen dagegen
Landtag am 8.5.2026 | Foto: Gregor Meier
Der Landtag hat am Freitag in Vaduz die Gesetzesinitiative zur Änderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien in Schlussabstimmung verabschiedet. Mit 18 zu 7 Stimmen folgten die Abgeordneten dem Vorstoss, der eine Erhöhung der staatlichen Mittel für die im Landtag vertretenen Parteien vorsieht. Damit ist eine seit Monaten kontrovers diskutierte Vorlage unter Dach und Fach.
Die Initiative war ursprünglich von 19 Abgeordneten der VU, FBP und FL eingebracht worden. Begründet wurde sie unter anderem mit gestiegenen Aufwendungen in der Öffentlichkeitsarbeit und dem Wunsch, die Parteien unabhängiger von Spendern zu machen. Bereits Anfang Oktober 2025 war der Landtag mit 19 Jastimmen auf die Vorlage eingetreten. Die zweite Lesung erfolgte in der laufenden Maisitzung, die Schlussabstimmung am heutigen Sitzungstag.
Rehak: „Diese Erhöhung ist unnötig»
Deutliche Kritik kam erneut aus den Reihen der Demokraten pro Liechtenstein. Fraktionssprecher Thomas Rehak liess vor der Abstimmung keinen Zweifel daran, dass seine Fraktion die Vorlage geschlossen ablehnen werde. Die Erhöhung sei aus seiner Sicht unnötig und belaste den Staatshaushalt jährlich mit rund 310 000 Franken zusätzlich – über zehn Jahre summiere sich das auf 3,1 Millionen Franken.
Rehak verwies auf die Spendeneinnahmen der Grossparteien. Die VU habe im Jahr 2024 Spendenerträge von rund 560 000 Franken ausgewiesen, die FBP rund 409 000 Franken. Beide Parteien könnten ihre Aufwendungen problemlos über Spender decken und seien auf eine Erhöhung der staatlichen Beiträge nicht angewiesen, so der DpL-Fraktionssprecher.
Besonders pointiert war Rehaks Vergleich mit der laufenden Debatte um eine parlamentarische Untersuchungskommission. Tags zuvor sei im Landtag Kritik an den möglichen Kosten einer solchen Kommission geübt worden – jährlich etwa in derselben Grössenordnung wie die nun beschlossene Beitragserhöhung. „Hier sieht man das dann gleich anders, wenn man sich dieses Geld nämlich selber zuspricht», monierte er.
Kein Änderungsantrag mehr eingereicht
Auf Nachfrage des Landtagspräsidiums, ob er einen Änderungsantrag stellen wolle, verneinte Rehak. Änderungsanträge seien in der zweiten Lesung zwar zulässig, doch der entscheidende Antrag sei aus den Reihen der Initianten selbst gekommen. Die Diskussion zu Artikel 3 Absätze 1 und 3 wurde damit geschlossen, die Bestimmung mit 18 von 25 Stimmen angenommen. Auch das Inkrafttreten passierte mit demselben Stimmenverhältnis.
Transparenz-Initiative der DpL bleibt offen
Die heutige Schlussabstimmung steht im engen Zusammenhang mit der Debatte um mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung. Mehrere Abgeordnete hatten bei der ersten Lesung im Oktober 2025 betont, dass eine Erhöhung der staatlichen Beiträge mit verbesserten Offenlegungsregeln einhergehen müsse. Die DpL hat in der Folge im März 2026 eine eigene Initiative eingereicht, die eine Offenlegungspflicht für Spenden ab 10 000 Franken pro Kalenderjahr vorsieht. Über diese Vorlage wird der Landtag in einer der kommenden Sitzungen beraten.

