Hitzige Debatte um EWR-Beschluss zur Förderung erneuerbarer Energien

Landtag am 8.5.2026

Landtag am 8.5.2026 | Foto: Gregor Meier

Nach der überraschenden Rückweisung des EWR-Beschlusses zur Gebäudeenergieeffizienz am Vormittag stand der Landtag bei Traktandum 22 erneut vor einer kontroversen Diskussion. Im Zentrum: die Übernahme der EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen in das EWR-Abkommen. Am Ende stimmte das Hohe Haus dem Antrag der Regierung mit 17 von 25 Stimmen zu – nach einer Aussprache, die zeitweise weit über die eigentliche Vorlage hinausschoss.

Mit dem Beschluss Nr. 176/2025 des gemeinsamen EWR-Ausschusses übernimmt Liechtenstein die Richtlinie EU 2018/2001 in das EWR-Abkommen. Sie schafft einen gemeinsamen Rahmen für den Ausbau erneuerbarer Energien in den Bereichen Strom, Wärme, Kälte und Verkehr und regelt unter anderem Herkunftsnachweise, Fördermechanismen, Eigenversorgung, Energiegemeinschaften sowie vereinfachte Verfahren für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie.

Regierungsrat Hubert Büchel betonte, die Richtlinie sei zentraler Bestandteil der europäischen Energie- und Klimapolitik und ersetze die bisherige Richtlinie aus dem Jahr 2009. Anders als die EU-Mitgliedstaaten, die an das verbindliche Gesamtziel von 32 Prozent gebunden sind, verfolgt Liechtenstein ein eigenständiges, indikatives nationales Ziel. Im Rahmen der Energiestrategie 2030 hat sich das Land vorgenommen, den Anteil erneuerbarer Energien am Brutto-Endenergieverbrauch bis 2030 auf 30 Prozent zu erhöhen.

Die Umsetzung der Richtlinie macht Anpassungen im Elektrizitätsmarktgesetz, im Gasmarktgesetz und im Energieeffizienzgesetz erforderlich. Für Liechtenstein gelten mehrere spezifische Ausnahmen – insbesondere eine befristete Ausnahme im Verkehrssektor, da die Kraftstoffversorgung vollständig über die Schweiz läuft.

Eintretensvotum aus der ABK

Der VU-Abgeordnete Roger Schädler eröffnete die Debatte für die Aussenpolitische Kommission und bezeichnete die Vorlage als sinnvollen Schritt zur weiteren Integration erneuerbarer Energien und zur Stärkung der Versorgungssicherheit. Positiv hervor hob er die Stärkung der Herkunftsnachweise, die Förderung von Eigenversorgung und Energiegemeinschaften sowie die Vereinfachung der Verfahren. „Gerade für ein kleines Land wie Liechtenstein ist es entscheidend, dass der Ausbau erneuerbarer Energien nicht nur ambitioniert, sondern auch praktikabel und administrativ tragbar wird», so Schädler sinngemäss.

Rückweisungsantrag der DpL

Für eine erste Wendung sorgte DpL-Fraktionssprecher Thomas Rehak. Im Anschluss an die bereits am Vormittag erfolgte Rückweisung des Traktandums 21 beantragte er auch für die vorliegende Vorlage eine Rückweisung an die Regierung. Er sehe einen Zusammenhang mit der vorhergehenden Energievorlage und plädiere dafür, die beiden Geschäfte gemeinsam zu behandeln.

Diese Forderung stiess in mehreren Fraktionen auf Unverständnis. Roger Schädler hielt entgegen, in der Vorlage gehe es weder um verschärfte Pflichten für Photovoltaik noch um Gebäudevorschriften, sondern um Marktöffnung, Liberalisierung und Förderungen. FL-Abgeordnete Sandra Fausch richtete eine deutliche Replik an den Koalitionspartner FBP, die im Vorfeld ebenfalls Sympathien für eine Rückweisung erkennen liess: Wie solle die Dekarbonisierung und das Netto-Null-Ziel gelingen, wenn ein solches Abstimmungsverhalten an den Tag gelegt werde?

Auch ihre Fraktionskollegin Manuela Haldner-Schierscher fand klare Worte. Wenn die FBP die Vorlage zurückweise, leiste sie damit einen „Offenbarungseid». Sie erinnerte daran, dass sich die FBP am Vortag bei einem eigenen Postulat noch kämpferisch für die Energiewende eingesetzt habe – nun sei dieses Engagement offenbar verloren gegangen.

VU-Fraktionssprecherin Dagmar Bühler-Nigsch zitierte den Koalitionsvertrag und las den Abschnitt zur Energiepolitik vor: Ziel sei eine sichere, wirtschaftlich tragbare und klimafreundliche Energieversorgung. Sie hoffe, dass es nicht zur gleichen Konstellation komme wie beim vorangegangenen Traktandum – ansonsten gebe es „erheblichen Gesprächsbedarf».

Die Linie der FBP

FBP-Fraktionssprecher Johannes Kaises bemühte sich mehrfach um Klarstellung. Eine Rückweisung sei keine Absage. Die Fraktion wolle saubere Entscheidungsgrundlagen, Transparenz gegenüber der Bevölkerung und eine klare politische Einordnung. Die FBP stehe zur Energiewende, ebenso aber auch zum Respekt vor Volksentscheiden.

FBP-Abgeordneter Daniel Seger nahm den Faden auf und richtete eine direkte Frage an die VU-Fraktionssprecherin: Stehe die VU zur Umsetzung der Volksentscheidung von 2024, ja oder nein? Zudem wollte er wissen, wie viele Rechtsakte derzeit verzögert seien, bei wie vielen die Sechsmonatsfrist nicht eingehalten werde und welche Konsequenzen drohten.

Hubert Büchel lieferte konkrete Zahlen: Insgesamt 15 Rechtsakte seien in Verzug, davon drei im Energiebereich. Hätten alle drei EWR-Efta-Staaten ihren verfassungsrechtlichen Vorbehalt aufgehoben, sei Liechtenstein zur Umsetzung verpflichtet. Bei Nichtumsetzung drohe ein Vertragsverletzungsverfahren durch die ESA und allenfalls eine Verurteilung durch den EFTA-Gerichtshof.

Aussenministerin: Verzögerung nicht irrelevant

Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni stellte als Aussenministerin klar, dass die Verzögerung EWR-rechtlich keineswegs unbedeutend sei. „Bei allen drei Richtlinien sind wir seit Januar 2026 mit der Übernahme in Verzug.» Würde das Geschäft erst im Herbst behandelt, wäre Liechtenstein über ein halbes Jahr säumig.

Zwar gebe es kein Gericht, das eine Nichtübernahme unmittelbar sanktionieren könne. Dennoch sei Liechtenstein in einem solchen Fall vertragsbrüchig gegenüber der Europäischen Union und müsse sich monatlich in den gemeinsamen EWR-Ausschüssen rechtfertigen. Sie wies auf den wachsenden „Backlog» an nicht übernommenen Rechtsakten hin – derzeit über 500. Je grösser dieser werde, umso mehr werde die Verlässlichkeit Liechtensteins in der EWR-Partnerschaft in Zweifel gezogen.

Generationenfrage und scharfe Töne

Eine besonders scharfe Wendung nahm die Debatte mit dem Wortbeitrag des stellvertretenden VU-Abgeordneten Marc Risch. Er fügte der Diskussion eine „gesellschaftliche und auch generationale Dimension» hinzu. Mit Bezug auf jüngere Menschen, die der Debatte folgten, kritisierte er Aussagen zu „günstigen Ölheizungen» und „lapidare» Äusserungen zu Klimazielen als Schlag ins Gesicht der jüngeren Generation. Er sprach von einer „komplett ausfranzenden Debatte» und regte an, Energie-, Nachhaltigkeits- und Klimapolitik nicht ausschliesslich „aus den eigenen Ölheizkellern und Geldsäckeln heraus» zu argumentieren.

Diese Wortwahl rief Johannes Kaiser auf den Plan: Die FBP habe noch gar nicht zu erkennen gegeben, wie sie abstimmen werde, sondern lediglich Fragen gestellt. Das sei der Grundauftrag von Volksvertretern. Er verwehrte sich „entschieden» gegen die Anschuldigungen und gegen die Rezeption früherer Postulatsentscheide.

DpL-Abgeordneter Achim Vogt brachte zusätzlich Kritik an einer Standardformulierung der Regierung an, wonach „keine personellen oder finanziellen Auswirkungen» entstünden. Vor dem Hintergrund zahlreicher Stellenausschreibungen in der Verwaltung sei diese Behauptung zumindest zu hinterfragen.

Klare Mehrheit am Ende

Mit 17 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden erteilte der Landtag dem Beschluss Nr. 176/2025 schliesslich die Zustimmung. Die Vernehmlassung zur konkreten Umsetzungsvorlage ist laut Regierungsrat Büchel für 2026 geplant, die eigentliche Gesetzesvorlage für 2027.

Damit nahm Liechtenstein einen weiteren Schritt zur Umsetzung der Energiestrategie 2030. Die zugrundeliegende Debatte zeigte aber auch, wie tief die Risse in der Koalition – und zwischen den Parteien insgesamt – beim Thema Energie- und Klimapolitik mittlerweile verlaufen.

werbung_3