LANV feiert den 1. Mai mit Blick auf Massenentlassungen
Der Liechtensteinische ArbeitnehmerInnenverband hat seine 1.-Mai-Feier am 30. April abgehalten – mit einem Thema, das die Arbeitswelt im Land gerade stark beschäftigt: Massenentlassungen.
Verbandspäsident Sigi Langenbahn zeigte sich erfreut über die zahlreiche Teilnahme trotz des schönen Wetters und des bevorstehenden langen Wochenendes. Unter den Gästen befanden sich Gesellschaftsminister Emanuel Schädler, mehrere Landtagsabgeordnete und Stellvertreter sowie Vertreter der Sozialpartner von Wirtschaftskammer und Liechtensteinischer Industrie- und Handelskammer.
Langenbahn erinnerte in seiner Begrüssung an die Geschichte des Feiertags: Der 1. Mai geht auf die Arbeiterbewegung des Jahres 1890 zurück, als Arbeiter in den USA für den Acht-Stunden-Tag kämpften und der Streik in Chicago blutig niedergeschlagen wurde. Dass Liechtenstein den Feiertag vergleichsweise spät eingeführt hat, erklärt auch, warum die Feier traditionell am Abend des 30. April stattfindet.
Das Sackmesser als Sinnbild
Den stärksten Eindruck des Abends hinterliess Rechtsanwalt Peter Beck, der als Überraschungsgast auftrat. Beck, dessen Vater und Grossvater beide LANV-Mitglieder waren, sprach über das, was den Verband seit seiner Gründung 1920 ausmacht. Sein Bild dafür: ein rotes Sackmesser – vielseitig, verlässlich, immer dabei.
Beck erinnerte daran, dass der LANV in denselben unsicheren Zwanzigerjahren entstanden sei wie der Staatsgerichtshof, der in diesem Jahr sein hundertjähriges Bestehen feiert. Beide seien aus dem Wunsch nach Recht und Sicherheit erwachsen. Der Verband habe sich seither stark gewandelt – vom kämpferischen Interessenvertreter zum anerkannten Sozialpartner – und sei heute genauso Teil der liechtensteinischen Wirklichkeit wie die Unternehmen selbst. Angesichts von Digitalisierung und künstlicher Intelligenz brauche es ihn mehr denn je: „Am Ende geht es nicht um Technologie, sondern um Menschen – und Menschen brauchen eine starke Stimme, wenn sie allein sind.“
Rechtliche und politische Einordnung
Im Zentrum der Veranstaltung stand die Frage, was bei Massenentlassungen rechtlich gilt und was politisch gefordert ist. Eine Juristin erläuterte die gesetzliche Definition: Massenentlassungen liegen vor, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine grössere Zahl von Arbeitsverhältnissen aus betrieblichen Gründen gekündigt wird – eine Definition, die auf eine EU-Richtlinie von 1975 zurückgeht und auch in Liechtenstein gilt.
Arbeitgeber sind verpflichtet, das Amt für Volkswirtschaft vorab zu informieren. Mit der Bestätigung der Anzeige wird eine 30-tägige Sperrfrist ausgelöst. Eine inhaltliche Prüfung, ob die Entlassungen gerechtfertigt sind, nimmt das Amt dabei nicht vor – es geht einzig darum, dass die Anzeige fristgerecht erstattet wurde.
Politisch wurde klar betont, dass Massenentlassungen weit mehr als eine betriebswirtschaftliche Entscheidung sind. Sie treffen Menschen existenziell, belasten die Gesundheit der Betroffenen und berühren den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Forderung an die Politik: frühzeitig Rahmenbedingungen schaffen, die sozialverträgliche Abwicklungen ermöglichen – und nicht erst reagieren, wenn die Kündigungen bereits ausgesprochen sind.
