100 Jahre Staatsgerichtshof: Ein Kleinstaat, der Rechtsgeschichte schrieb
Hundert Jahre, keine Unterbrechung, eine Idee: dass selbst ein Kleinstaat mit kaum 10’000 Einwohnern den Mut aufbringen kann, die eigene Staatsmacht verfassungsrechtlich zu zügeln. Am Dienstagabend feierte der Staatsgerichtshof des Fürstentums Liechtenstein dieses Jubiläum mit einem Festakt in Triesen – und mit einer Festschrift, die das Gericht als das würdigt, was es ist: eine europäische Pionierleistung.
„Dreierlei kennzeichnet den Staatsgerichtshof im Rückblick auf hundert Jahre: Vision, Mut und Glück», sagte Justizminister Emanuel Schädler in seiner Rede. Er nahm das Publikum mit auf eine Zeitreise in die 1920er-Jahre – in ein Liechtenstein, das wirtschaftlich am Limit war, politisch im Aufbruch und trotzdem bereit, mit der Verfassung von 1921 ein Verfassungsgericht mit weitreichenden Kompetenzen zu verankern. „Gerade in der heutigen Zeit, da der gewohnte Lauf der Dinge immer öfter ins Wanken gerät, braucht es im Staat umso mehr Kontinuität und Verlässlichkeit», so Schädler.
Pionier unter Verfassungsgerichten
Dass Liechtenstein damals Rechtsgeschichte schrieb, ist keine Übertreibung. Zwar entstanden kurz zuvor in Österreich und der Tschechoslowakei die ersten Verfassungsgerichte nach dem Modell des Rechtswissenschaftlers Hans Kelsen. Liechtenstein aber verband dieses Modell als eines der ersten Länder mit einer umfassenden Individualbeschwerde: Betroffene konnten nicht nur in Verwaltungssachen, sondern auch in Zivil- und Strafsachen vor das Gericht ziehen. Das deutsche Bundesverfassungsgericht zog erst 1951 nach.
Staatsgerichtshof-Präsident Hilmar Hoch, seit 1994 dem Gericht angehörig und seit 2018 dessen Präsident, zeichnete diese Entwicklung mit der Autorität eines Mannes nach, der rund ein Drittel der Geschichte des Gerichts aus eigener Erfahrung kennt. Ende 2026 wird er zurücktreten. Noch pointierter als die historischen Daten war sein Blick auf die Gegenwart: „Die Grenze zwischen Recht und Politik ist fliessend.» Ein Verfassungsgericht bewege sich zwangsläufig in diesem Spannungsfeld – besonders dann, wenn es Gesetze aufhebe, die das Volk zuvor an der Urne angenommen habe.
Den Zweiten Weltkrieg überstand der Staatsgerichtshof als einziges Gericht seiner Art ohne Unterbruch. Österreich und die Tschechoslowakei mussten ihren Betrieb einstellen. Dass das Gericht auch danach weiter gewachsen ist – mit dem EMRK-Beitritt 1982, dem EWR-Beitritt 1995 und der jüngsten Justizreform, die seit Januar 2026 erstmals hauptamtliche Führungspositionen vorsieht – zeigt, wie lebendig diese Institution geblieben ist.
Festschrift als Abschluss eines dichten Abends

Den Höhepunkt des Abends bildete die Übergabe der Jubiläumsfestschrift, die von Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Patricia M. Schiess Rütimann vorgestellt wurde. Im Saal sassen Regierungschefin Brigitte Haas, Landtagspräsident Manfred Kaufmann und Landtagsvizepräsidentin Franziska Hoop, dazu der Präsident des Schweizerischen Bundesgerichts, François Chaix, und der Präsident des EFTA-Gerichtshofs – ein stilles Signal, wie weit der Ruf des kleinen Liechtensteiner Verfassungsgerichts reicht.
Das Hornensemble der Liechtensteinischen Musikschule umrahmte den Abend, unter anderem mit Rossinis „Guglielmo Tell». Das Jubiläumsjahr geht damit in seine nächste Phase: Im September richtet der Staatsgerichtshof das sogenannte Sechsertreffen aus, bei dem sich die Verfassungsgerichte aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein sowie der Europäische Gerichtshof und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte alle zwei Jahre zu einem Fachaustausch treffen.

