Bewährungsstrafe für Besitz und Weitergabe von Kinderpornografie
Ein 42-jähriger arbeitsloser Liechtensteiner hat sich heute vor dem Fürstlichen Landgericht wegen Besitzes und Weitergabe von kinderpornografischem Material verantworten müssen. Das Gericht sprach ihn schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, bis zum 16. Oktober 2025 über 8’000 Bilder und Videos mit kinderpornografischem Inhalt heruntergeladen zu haben – ein Verbrechen nach § 219 Abs. 1 Ziff. 2 StGB sowie ein Vergehen nach § 219 Abs. 4 Ziff. 1 StGB. Zudem soll er ein Bild über den Chat einer mittlerweile geschlossenen Plattform an eine andere Person weitergegeben haben. Der Mann nutzte dazu eine Peer-to-Peer-Software, über die er das Material bezog. Solche Programme teilen Dateien während des Downloads automatisch mit anderen Nutzern im Netzwerk – was ebenfalls als Weitergabe gewertet wurde.
Der Angeklagte gestand die Vorwürfe im Wesentlichen ein. Er bestritt jedoch, Daten absichtlich zur Weitergabe freigegeben zu haben, räumte aber ein, gewusst zu haben, dass die verwendete Software Downloads automatisch mit anderen Nutzern teilt.
Am Ende verurteilte das Gericht den 42-Jährigen zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Smartphone, Tablet und Laptop werden eingezogen. Der Landrichter wertete das Geständnis sowie die bisherige Unbescholtenheit des Mannes als strafmildernd. Erschwerend fielen der lange Tatzeitraum, die aussergewöhnlich grosse Datenmenge sowie der Umstand ins Gewicht, dass auf einem Teil des Materials Gewaltanwendung zu sehen war. Abschliessend gab der Richter Angeklagten noch die Empfehlung, eine Therapie zu Beginnen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

