Petition fordert Aufhebung des Landesspital-Ergänzungskredits und neuen Volksentscheid

Landesspital Liechtenstein

Der Verein «Üsers Spitol» hat am 22. März 2026 eine Petition an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein eingereicht. Die Unterzeichnenden fordern die Aufhebung des Ergänzungskredits von CHF 6,04 Millionen, den das Volk am 16. Juni 2024 für das Projekt Inspira II beim Neubau des Liechtensteinischen Landesspitals gutgeheissen hat.

Hinter der Petition stehen Dr. med. Pepo Frick, Dr. med. Markus Risch, Diana Hilti, Jack Quaderer, Willi Frommelt, Ewald Frick und Harry Quaderer.

Die Ausgangslage ist komplex: Im Jahr 2019 stimmte die liechtensteinische Bevölkerung einem Kredit von CHF 65,5 Millionen für den Neubau des Landesspitals am Standort «Wille-Areal» zu. Fünf Jahre später genehmigte das Volk einen Ergänzungskredit von CHF 6,04 Millionen für das Projekt Inspira II – ein Teil des Neubauvorhabens, der die Planungsgrundlagen weiter ausdetaillieren sollte.

Doch seither hat sich die Lage grundlegend verändert. In den vergangenen Wochen wurde öffentlich bekannt, dass Inspira II gravierende Mängel aufweist. Die Regierung verhängte einen Baustopp und gab weitere Abklärungen in Auftrag. An einen Baubeginn ist derzeit nicht zu denken.

Grundlage für diese Erkenntnisse ist ein Gutachten des Büros BlumerGaignat, das der Öffentlichkeit jedoch nicht vorliegt. In der Landtagssitzung von Anfang März 2026 wurde bestätigt, dass bis Herbst 2026 lediglich eine neue Kostenschätzung mit einer Abweichung von plus/minus 25 Prozent vorliegen wird – und dass das überarbeitete Projekt Inspira II auch dann noch nicht den Stand eines abgeschlossenen Vorprojekts erreichen wird.

Für die Petitionäre ergibt sich daraus eine demokratiepolitisch heikle Frage: Das «wasserdichte, durchdachte, detaillierte Projekt Inspira II», das im Abstimmungskampf 2024 präsentiert wurde, habe es damals schlicht nicht gegeben. Der damalige Gesundheitsminister hatte im Abstimmungskampf erklärt, das Projekt sei so detailliert ausgearbeitet, dass alle bekannten Unsicherheiten einkalkuliert werden konnten.

„Das wasserdichte, durchdachte, detaillierte Projekt Inspira II gab es bei der Volksabstimmung 2024 gar nicht»

Die Petitionäre in ihrem Schreiben

Sie stellen damit die Bindungswirkung des Volksentscheids grundsätzlich in Frage – und verweisen darauf, dass das liechtensteinische Recht derzeit keine Möglichkeit vorsieht, eine Abstimmungsbeschwerde wegen offensichtlich falscher Informationsgrundlage einzureichen.

Vier konkrete Forderungen an den Landtag

Die Petitionäre richten vier Forderungen an den Landtag: Erstens soll die Regierung beauftragt werden, so rasch wie möglich einen Bericht und Antrag zur Aufhebung des Ergänzungskredits vorzulegen. Zweitens verlangen sie, dass über diese Aufhebung schnellstmöglich eine Volksabstimmung durchgeführt wird. Drittens soll der Landtag beschliessen, dass bis zur Abstimmung keine weiteren Ausgaben aus dem Verpflichtungskredit freigegeben werden. Viertens fordern sie einen Gesetzgebungsprozess zur Anpassung des Volksrechtegesetzes, damit künftig Abstimmungsbeschwerden bei offensichtlich falschen Grundlagen möglich werden.

Die Unterzeichnenden betonen ausdrücklich, dass es ihnen nicht darum geht, den Spitalneubau zu verhindern. Im Gegenteil: Sie sehen in der Aufhebung des verkorksten Projekts Inspira II die Chance für einen Neuanfang. Mit richtigem Aufgleis könne man mit einem neuen Projekt schneller und besser ans Ziel kommen.

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