EU Inc.: Eine Unternehmensform für ganz Europa
Mit dem sogenannten „28. Regime“ plant die Europäische Union eine neue, einheitliche Rechtsform für Unternehmen – zugänglich in allen 27 Mitgliedstaaten, gegründet in 48 Stunden und mit nur einem Euro Stammkapital.
Der Name klingt amerikanisch – und das ist kein Zufall. Die EU Inc. orientiert sich bewusst am Vorbild der US-amerikanischen Delaware-Gesellschaft, die seit Jahrzehnten als bevorzugte Rechtsform für Start-ups in den USA gilt. Das europäische Pendant soll Gründerinnen und Gründern einen ähnlichen Vorteil verschaffen: eine einheitliche, schlanke und digital-erste Unternehmensform, die in der gesamten EU gültig ist – ohne dass man sich durch 27 verschiedene nationale Gesellschaftsrechte kämpfen muss.
Die Idee dahinter ist nicht neu, die Umsetzung aber schon: Das EU-Parlament stimmte am 20. Januar 2026 mit 492 zu 144 Stimmen für die Einführung dieser neuen Rechtsform. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte das Projekt kurz zuvor beim Weltwirtschaftsforum in Davos angekündigt.
Gründung in 48 Stunden, ein Euro Kapital
Die wichtigsten Eckdaten der EU Inc. lassen aufhorchen: Die Gründung soll vollständig digital ablaufen, innerhalb von 48 Stunden abgeschlossen sein und lediglich ein Euro Stammkapital erfordern. Zum Vergleich: Die deutsche GmbH verlangt 25’000 Euro Mindestkapital, die europäische Societas Europaea (SE) sogar 120’000 Euro.
Notartermine entfallen. Stattdessen soll eine zentrale europäische Online-Plattform – das sogenannte EU-Registry – die Registrierung ermöglichen. Über ein digitales Dashboard können Gründerinnen und Gründer ihre Unternehmensdokumente verwalten und auf Gesellschafterlisten zugreifen. Der gesamte Prozess soll auf Englisch abgewickelt werden können.
Ziel ist, dass die EU Inc. automatisch in allen Mitgliedstaaten anerkannt wird – ohne zusätzliche Registrierungen in jedem Land.
Für wen ist die EU Inc. gedacht?
Die neue Rechtsform richtet sich in erster Linie an Start-ups und wachstumsstarke Unternehmen, die von Beginn an europäisch denken. Über 22’000 Unternehmerinnen und Unternehmer sollen bereits auf die Einführung warten. Auch für Investoren bietet die einheitliche Struktur Vorteile: Sie können Unternehmen über Ländergrenzen hinweg einfacher vergleichen und bewerten.
Ein weiteres Versprechen der EU Inc. ist die Vereinheitlichung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen – ein Punkt, der in der Start-up-Szene seit Jahren als Schwachstelle Europas im globalen Wettbewerb gilt.
Kritik und offene Fragen
So vielversprechend das Konzept klingt, so gross sind noch die offenen Fragen. Länder mit starken Notariatstraditionen – darunter Deutschland, Österreich und Frankreich – dürften sich gegen eine vollständig digitale, notarbefreite Gründung querstellen. Auch die Frage der Mitbestimmung, also der Arbeitnehmervertretung im Unternehmen, ist bislang nicht geklärt. Die unterschiedlichen Regelungen in den Mitgliedstaaten gelten als politisch heikler Punkt.
Kritiker warnen zudem vor dem Risiko, dass die EU Inc. im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens mit so vielen Anforderungen beladen werden könnte, dass der ursprüngliche Vereinfachungsgedanke verloren geht. Auch der Aufbau einer zuverlässigen digitalen Infrastruktur stellt eine technische Herausforderung dar.
Zeitplan und nächste Schritte
Der formelle Gesetzgebungsvorschlag der Kommission wird für das erste Quartal 2026 erwartet. Danach folgt das ordentliche Gesetzgebungsverfahren durch Parlament und Rat. Anders als bei manchen EU-Rechtsakten ist für die EU Inc. keine Einstimmigkeit erforderlich – eine qualifizierte Mehrheit von 15 der 27 Mitgliedstaaten genügt. Damit könnte eine Sperrminderheit skeptischer Länder das Vorhaben nicht allein verhindern. Der früheste Starttermin für tatsächliche Gründungen wird auf 2027 geschätzt.
Was bedeutet das für Liechtenstein?
Liechtenstein ist zwar kein EU-Mitglied, aber als EWR-Staat eng in den europäischen Binnenmarkt eingebunden. Ob und in welcher Form die EU Inc. auch für EWR-Staaten übernommen wird, ist derzeit noch offen. Für liechtensteinische Unternehmen, die in der EU tätig sind oder Tochtergesellschaften in Mitgliedstaaten führen, könnte die neue Rechtsform jedoch interessante Möglichkeiten bieten – vorausgesetzt, das Projekt hält, was es verspricht.

