Ja zu Bargeld, Gleichbehandlung gemäss Verfassung absichern
Am 8. März stimmten die Schweizer über den «Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung» ab. Mit einem überwältigenden Ja (73.4 %) und Mehrheiten in allen Ständen (Kantonen) wird die Versorgung mit Bargeld in der Verfassung verankert. Ein Bundesamt schrieb am Abstimmungssonntag zur Ausgangslage: «In der Schweiz bezahlen die Menschen vermehrt bargeldlos, z. B. mit Debit- und Kreditkarten oder Bezahl-Apps. Dennoch möchten die meisten Menschen, dass Bargeld als Zahlungsmittel erhalten bleibt.»
Ein schweizerischer Nationalrat publizierte unter dem Titel: Ja zu Bargeld – wegweisende Initiative in Liechtenstein: «Bargeld muss nicht nur existieren. Es muss im Alltag funktionieren. Ohne praktische Umsetzbarkeit bleibt ein Volksentscheid unvollständig. Darum bin ich mir sicher: Die Pflicht, Noten und Münzen anzunehmen, wird bei uns nach dem 8. März breiter diskutiert werden… Das liechtensteinische Modell erscheint mir konstruktiv und ausgewogen. Mit klar definierten Zumutbarkeitsregeln wird Rechtssicherheit geschaffen.» Sein Statement in voller Länge ist im Landesspiegel.li, Rubrik Leserbriefe, einsehbar.
Bargeld (Münzen und Banknoten) ist gemäss liechtensteinischem Gesetz vom 26. Mai 1924, betreffend die Einführung der Frankenwährung, ein gesetzliches Zahlungsmittel. Nach diesem Gesetz (Art. 2) sind Umlaufmünzen bis max. 100 Stück und Banknoten in beliebigen Beträgen an Zahlung zu nehmen. Mit dem Status als gesetzliches Zahlungsmittel gehen eine Zahlkraft und eine Annahmepflicht einher.
In unserer Verfassung ist das Recht auf Gleichbehandlung als fundamentales Grundrecht verankert. Das bedeutet, dass Personen, die keinen Zugang zur digitalen Zahlungsmöglichkeit haben, nicht ausgeschlossen werden dürfen und anderseits, bezüglich der Bargeld-Annahme, alle Betriebe gleichbehandelt werden müssen.
Mit der Volksinitiative «JA zu Bargeld» wird der Grundsatz der Gleichbehandlung entsprechend unserer Verfassung, aus Sicht der Initianten, gewährleistet.
Herbert Elkuch
Platta 44, 9488 Schellenberg

