Hinter den Kulissen des Landesspital-Neubaus: Was steht im Gutachten?

Landesspital Liechtenstein

Gestern präsentierten die Regierungsräte Daniel Oehry und Emanuel Schädler bei einer Pressekonferenz das geplante weitere Vorgehen beim Landesspital-Neubau. Das Gutachten der Experten von blumergaignat ag, das im Auftrag der Regierung erstellt wurde, diente als Entscheidungsgrundlage. Nun hat die Regierung den Medien das Gutachten zur Verfügung gestellt. Es beschreibt die tiefgreifenden Mängel des aktuellen Vorprojekts „Inspira II“ auf.

Der Weg zum neuen Landesspital ist von Hindernissen geprägt. Nachdem das ursprüngliche Projekt „Inspira I“ im Jahr 2022 aufgrund massiver Kostenüberschreitungen gestoppt werden musste, sollte die überarbeitete Version „Inspira II“ die Lösung bringen. Doch die Skepsis innerhalb der Verwaltung wuchs. Die Stabsstelle für staatliche Liegenschaften (SSL) stellte bereits bei einer ersten Prüfung inhaltliche Lücken fest. Um eine fundierte fachliche Beurteilung zu erhalten, beauftragte das Ministerium für Infrastruktur und Bildung (MINF) im Oktober 2025 die Schweizer Experten der blumergaignat ag mit einer spitalbautechnischen Überprüfung.

Strukturelle Mängel und fehlende Planungstiefe

Die Ergebnisse des nun vorliegenden Gutachtens sind ernüchternd. Die Experten kritisieren, dass der Planungsstand von „Inspira II“ in vielen Bereichen nicht dem Standard eines Vorprojekts entspricht. Besonders deutlich wird dies bei der Gebäudetechnik (HLKS), wo bisher lediglich „schematische Ideen auf Stufe Konzept“ vorliegen. Ohne eine detaillierte Planung könne nicht einmal sichergestellt werden, ob die Technikzentralen und Steigzonen überhaupt ausreichend dimensioniert sind.

Auch die Gebäudestruktur selbst bereitet Sorgen. Die Anordnung der Erschliessungskerne wirke wie eine Barriere im Gebäude. Für hochinstallierte Bereiche wie die Radiologie oder den Operationsbereich sei die Fläche zwischen diesen Kernen zu gering, um effiziente Prozesse oder künftige Erweiterungen zu ermöglichen. Im Gegensatz dazu weisen die Bettengeschosse eine zu grosse Raumtiefe ohne Tageslicht auf, was zu unproduktiven Verkehrsflächen führt.

Zweifel an der Kosteneffizienz

Ein besonders brisantes Kapitel des Gutachtens betrifft die Finanzen. Obwohl die Nutzflächen im Vergleich zu „Inspira I“ nahezu unverändert geblieben sind, wird für „Inspira II“ eine Kostensenkung um 13,6 % (ca. 14,4 Mio. CHF) ausgewiesen. Die Gutachter zeigen sich skeptisch: Eine solche Ersparnis sei bei gleichbleibenden Baupreisen unrealistisch und könne nur durch „optimistische Preisannahmen“ oder die Korrektur früherer Fehlkalkulationen erklärt werden. Es bleibt unklar, ob der aktuelle Kreditrahmen von 93,134 Mio. CHF für eine erfolgreiche Umsetzung tatsächlich ausreicht.

Patientenkomfort und Erreichbarkeit im Fokus

Auch die Umgebung des geplanten Neubaus fällt in der Bewertung durch. Das Gelände weist Steigungen von bis zu 6 % auf, was für einen behindertengerechten Zugang zwar das Maximum des Zulässigen ist, für die Nutzbarkeit von Kurzzeitparkplätzen jedoch als fragwürdig erachtet wird. Zudem fehlen im Projektperimeter flache Freiflächen, die Patienten für einen Spaziergang im Grünen nutzen könnten.

Wie geht es weiter?

Die Gutachter stellen die Politik vor zwei harte Optionen:

  1. Option 1: Eine tiefgreifende Überarbeitung des Projekts („Inspira III“), was jedoch Zusatzkosten verursacht und eine Neubesetzung der Projektleitung sowie eine Stärkung der Bauherrenrolle erfordert.
  2. Option 2: Ein kompletter Projektabbruch. Dies würde jedoch voraussetzen, dass der Leistungsauftrag des Landesspitals politisch neu geklärt und gesellschaftlich neu bewertet wird.

Das Gutachten macht deutlich: Ohne massive Korrekturen droht das Projekt „Inspira II“ an seinen eigenen strukturellen und planerischen Mängeln zu scheitern. Die Entscheidung liegt nun bei der Regierung und dem Landtag.

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